Im Beisein von Wehrführer Klauspeter Nashan, Heike Bauer und Alexandra Rheinwald vom Personal- und Organisationsamt, Alexander von Büren von avb Ingenieurbüro sowie der Personalratsvorsitzenden Ursula Schallmo (von rechts) überreichte Beigeordnete Christine Becker dem neuen Brandschutzbeauftragten der Stadt Homburg, Carsten Schweig, die Ernennungsurkunde zum neuen Brandschutzbeauftragten der Stadt Homburg. Foto: Jan Emser
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Carsten Schweig ist zum Brandschutzbeauftragten der Kreisstadt Homburg bestellt worden. In dieser Funktion ist er unmittelbar Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind, vertreten durch die Beigeordnete und Beauftragte für Arbeitssicherheit, Christine Becker, unterstellt.

Der hauptamtliche feuerwehrtechnische Angestellte aus der Abteilung Brand- und Zivilschutz wird zu allen, den Brandschutz betreffenden Fragestellungen der Stadt eingebunden. Er berät und unterstützt die Stadt in allen Fragen des Brandschutzes.

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Im Rahmen einer Feierstunde überreichte Beigeordnete Christine Becker Carsten Schweig die entsprechende Urkunde. „Als Beauftragte für Arbeitssicherheit war es mir ein dringendes Anliegen, einen eigenen Brandschutzbeauftragten bei der Stadt Homburg zu bestellen, der sich explizit um die Organisation der verschiedenen, den Brandschutz betreffenden Aufgaben kümmert. Dies dient unter anderem auch der Sicherheit unserer Mitarbeiter, die mir sehr wichtig ist“, begründete Becker diese Maßnahme.

„Hauptbrandmeister Carsten Schweig, seit 1991 bei der Freiwilligen Feuerwehr Homburg, hat die für seine Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter erforderlichen Fachkenntnisse nachgewiesen. Für die Erfüllung seiner Aufgaben wird ihm die erforderliche Arbeitszeit, die benötigten Arbeitsmittel und Fortbildungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglicht. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, Aufgaben auf Mitarbeiter der Abteilung Brandschutz/Zivilschutz zu delegieren.

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„Hier sind Leute mit dem entsprechenden Fachwissen vorhanden“, sieht Schweig seine Position dort gut angesiedelt. Alle anderen städtischen Abteilungen  sind zudem verpflichtet, dem Brandschutzbeauftragten die nötige Unterstützung zukommen zu lassen. Bei der Anwendung seiner brandschutztechnischen Fachkunde ist Schweig weisungsfrei.

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