Für eine Auszeichnung mit dem Siegel kommen deshalb ausschließlich Gemeinden in Betracht, deren eingereichte Konzepte und Maßnahmen in ihrer Gesamtheit familien-, kinder- und seniorenfreundlich gestaltet sind. Ein Augenmerk wird hier besonders auf die Förderung der Eigenverantwortlichkeit bzw. Eigenständigkeit der Familien und das Subsidiaritätsprinzip gelegt.

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Sofern die Kommune mindestens drei der im Merkblatt dargestellten Fragestellungen durch besondere Maßnahmen oder Konzepte verfolgt, kann das Siegel durch ein hierfür eingerichtetes Fachgremium erteilt werden.

Neben dem ausschreibenden Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sind sowohl das Ministerium für Inneres und Sport als auch der Städte- und Gemeindetag sowie eine Vertreterin der Lokalen Bündnisse für Familien im Fachgremium vertreten.

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