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Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit am 01.10.2014  sollen über eben dieses Verfügungskonto Teile einer Musikanlage erworben sein. Zu diesem Zeitpunkt war Karlheinz Schöner Mitglied und Schlagzeuger der Band „Madhouse“: die Technik sollte also nicht zweckgebunden der Kreisstadt, sondern der Band zu Gute kommen. Er soll einen Zeugen, der ebenfalls Bandmitglied und zuständig für die Technik war, damit beauftragt haben, entsprechendes Equipment für die Band zu organisieren. 

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Das Bandmitglied soll daraufhin am 16.09.2014 bei einer Firma in St.Wendel musikalische Ausrüstungsgegenstände, unter anderem 10 Mikrofone nebst Ständern, 4 Boxen, Kabelmaterial sowie einen Digitalmixer im Gesamtwert von 12.465,87 € bestellt haben. Da Schöner gewusst habe, dass die Entgegennahme der Anlage und deren Bezahlung noch während seiner Amtszeit erfolgen musste, soll er die eingegangenen Rechnungen am 30.09.2014 dem zuständigen Kämmerer der Stadt mit dem handschriftlichen Vermerk „bitte sorge für eine schnelle Bezahlung. Ware wird heute abgeholt. Danke“ vorgelegt haben.

In der Folgezeit sollen die bestellten Gegenstände durch die Band des Angeschuldigten „Madhouse“ genutzt worden sein; sie konnten im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei einem Zeugen am 02.09.2016 sichergestellt und an die Stadt Homburg zurückgegeben werden.

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Beide Angeschuldigten streiten in ihren Einlassungen die Tatvorwürfe in Gänze ab. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird im Rahmen der Hauptverhandlung ein Tatnachweis zu jedem Tatkomplex jeweils insbesondere im Wege des Zeugenbeweises erbracht werden können.

Die Staatsanwaltschaft  weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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