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Was die Namenswahl bei der Eheschließung anbelangt, so sprachen sich im Berichtsjahr  33 Paare für getrennte Namensführung aus,134 Paare legten sich auf einen gemeinsamen Ehenamen fest. In 121 Fällen wurde der Name des Mannes Ehename, während  bei 13 Paaren der Ehemann künftig seinem Ehenamen den Zusatz „geborener“ hinzufügen muss. Für einen Doppelnamen – dies ist nur für den Ehegatten möglich, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist und der praktisch nach der Eheschließung verloren gehen würde – entschied man sich in 14 Fällen. Für eine Eheschließung im Ausland wurden vom Standesamt Homburg neun Ehefähigkeitszeugnisse an die deutsche Verlobte beziehungsweise den deutschen Verlobten ausgestellt.

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An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für alle Heiratswilligen: Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Standesamt darüber, welche Unterlagen von Ihnen für die Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen sind (standesamt@homburg.de; 06841/101-0) und sichern Sie sich durch frühzeitiges Anmelden Ihren Hochzeitstermin, damit Sie alles Notwendige planen können. Gerne händigt man beim Standesamt eine Checkliste über die in Ihrem Fall vorzulegenden Unterlagen aus und berät Sie bei der Beschaffung.

 

Insgesamt 1.491 Sterbefälle wurden im Berichtsjahr beurkundet, davon waren 817 Verstorbene männlichen Geschlechts und 674 weiblichen Geschlechts. 1.416 Personen waren deutsche Staatsangehörige oder es konnte keine ausländische Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden, während 75 Personen eine fremde Staatsangehörigkeit besaßen.

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Von den im abgelaufenen Jahr in Homburg verstorbenen Personen hatten 484 ihren Wohnsitz in Homburg, während 1.007 Verstorbene außerhalb  von Homburg wohnten.

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