Symbolbild

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie belasten das Saarland finanziell stark und verhindern einen ausgeglichenen Landeshaushalt, den die Schuldenbremse im Normalfall verlangt. Finanzminister Peter Strobel zu den Ergebnissen des Haushaltsjahres 2020: „Die COVID-19-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auch auf den saarländischen Landeshaushalt. Die Folgen werden noch viele Jahre spürbar sein. Die tatsächliche Haushaltslage ist dabei noch angespannter, als ein oberflächlicher Blick auf den Haushaltsabschluss 2020 vermuten lässt. Insgesamt sind für 2020 pandemiebedingt eingegangene Zahlungsverpflichtungen und steuerliche Mindereinnahmen in Höhe von 1,375 Mrd. € zu verbuchen.“

Im Detail wurden aus dem Sondervermögen „Pandemie“ im Jahr 2020 rund 732 Mio. € an pandemiebedingten Ausgaben getätigt. Darüber hinaus muss das Land Ausgabeverpflichtungen aus dem Sondervermögen Pandemie in Höhe von rund 433 Mio. € in das Jahr 2021 übertragen. Zugleich blieben die steuerabhängigen Einnahmen um rund 210 Mio. € unter den Ansätzen, die Ende 2018 in den Haushaltsplan für 2020 eingestellt wurden. Finanzminister Peter Strobel dazu: „Die Pandemie hat alle staatlichen Haushalte massiv getroffen. Dieser Entwicklung können auch wir uns nicht entziehen. Für unsere Finanzlage ist es aber wichtig, dass wir bereinigt um die Pandemieeffekte die gesetzlichen Vorgaben eingehalten haben. Unter normalen Umständen hätten wir in 2020 einen ausgeglichenen Haushalt erreicht.“

Die im Jahr 2020 im Rahmen des Sondervermögen Pandemie verausgabten Mittel konzentrierten sich im Wesentlichen auf die folgenden Bereiche:
·         Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge, u.a. Krankenhausfonds
·         Rettungsschirme insbesondere für Unternehmen sowie Vereine und Kulturschaffende
·         Besondere Hilfen im Bereich der KiTA’s und Schulen
·         Kommunaler Rettungsschirm sowie
·         Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen, um damit innovative Wege aus der gegenwärtigen Krise zu unterstützen.

Da die Belastungen noch nicht vollständig im Jahr 2020 zahlungswirksam waren, fällt ein Teil der daraus resultierenden zusätzlichen Schulden des Landes erst in 2021 an. Zudem beteiligte sich in 2020 insbesondere der Bund zu einem erheblichen Teil an der Finanzierung der Maßnahmen z.B. bei der Unterstützung der Betriebe, Unternehmen und Krankenhäuser. Finanzminister Peter Strobel stellt hierzu fest: „Aufgrund von Verschiebungen und Sondereffekten sind wir in 2020 im Sondervermögen Pandemie sowie im Kernhaushalt noch mit einer tatsächlichen Kreditaufnahme von 356 Mio. Euro ausgekommen. Aber sicher ist: das dicke Ende kommt noch.“ Finanzminister Peter Strobel betonte vor diesem Hintergrund: Wir schieben eine Welle von Ausgabeverpflichtungen vor uns her, die unweigerlich mit neuen Schulden verbunden ist. Wegen der Folgen der zweiten Pandemiewelle müssen wir inzwischen außerdem erhebliche neue pandemiebedingte Mehranforderungen an den Haushalt bewältigen.“ Finanzminister Peter Strobel geht daher davon aus, dass das Land im Zeitraum 2020 bis 2022 wegen der Pandemieeffekte die insgesamt vorgesehene Kreditaufnahme von über 2 Mrd. € auch tatsächlich in Anspruch nehmen muss.

Das bedeutet: Gemäß dem vom Landtag beschlossenen Tilgungsplan wird eine Tilgung der pandemie- und nicht konjunkturbedingten Schulden ab 2025 in Höhe von jährlich rund 47 Mio. Euro erforderlich. „Der Abbau der pandemiebedingten Schulden ist eine Herausforderung, aber keine Besonderheit im Saarland. Diese Aufgabe müssen auch der Bund und die anderen Länder bewältigen,“ erklärte Peter Strobel.

Neben den negativen Auswirkungen der Pandemie verweist Finanzminister Peter Strobel aber auch auf positive Ergebnisse des Jahres 2020. So konnte das Saarland im Jahr 2020 pandemiebereinigt die geplanten Schuldentilgungen realisieren, die nach dem Sanierungshilfengesetz und dem Saarlandpaktgesetz vorgesehen sind. Das Saarland geht konsequent daran, die Altschulden des Landes abzubauen sowie die ehemals kommunalen Kassenkreditschulden zu tilgen. Dies erfolgt plangemäß in den beiden Sondervermögen mit Kreditermächtigung. Zum einen im Sondervermögen Zukunftsinitiative II, zum anderen im Sondervermögen Saarlandpakt. Die Schulden der „Zukunftsinitiative II“ sind Ende 2020 bereits komplett getilgt. Im „Saarlandpakt“ hat das Land bis Ende 2020 einerseits 408 Mio. Euro von den Kommunen übernommen und andererseits davon 30 Mio. Euro getilgt.

Auf der Ausgabenseite des Kernhaushalts ergab sich bei den Gesamtausgaben des Landes eine Überschreitung um insgesamt rund 32 Mio. Euro gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan. Hervorzuheben sind insbesondere die Investitionsausgaben. Sie erreichten annähernd das geplante Niveau von 450 Mio. Euro. Die Investitionsquote im Kernhaushalt kann sich mit 9,3 % im Ländervergleich weiterhin sehen lassen. Gleiches gilt für die Investitionsausgaben mit 450 Euro je Einwohner. Nicht eingerechnet sind in diesen Zahlen die Investitionsausgaben aus den Sondervermögen. Allein aus dem Sondervermögen Pandemie wurden insbesondere zur Stützung der Saarwirtschaft 280 Mio. Euro ausgezahlt.

Finanzminister Peter Strobel wies darauf hin: „Die außerordentliche und insbesondere auch finanzielle Kraftanstrengung in der aktuellen Pandemie hat die haushaltsmäßigen Koordinaten unseres Landes erheblich ins Ungleichgewicht gebracht. Zu Beginn einer neuen Zeitrechnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen wir uns einerseits neu orientieren und andererseits die für die Zukunft des Landes wichtigen Projekte auch weiterhin finanziell absichern. Wir müssen uns dabei auf eine dauerhaft niedrigere Einnahmebasis der öffentlichen Hand einstellen und an unserer klugen und vorausschauenden Haushaltspolitik festhalten. Nach Überwindung der Pandemie gilt es, so schnell wie möglich eine nachhaltige und zukunftsorientierte Linie einzuschlagen, die uns in die Lage versetzt, auch die gegenwärtigen Verwerfungen wieder in den Griff zu bekommen,“ fasste Finanzminister Peter Strobel die aktuelle Situation abschließend zusammen.

Hintergrund:
Das Saarland trennt die Corona-bedingten Belastungen sauber und transparent vom allgemeinen (Kern-)Haushalt ohne Corona-bedingte Sondereffekte. Hierzu wurde durch den Nachtragshaushalt 2020 das Sondervermögen „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid–19–Pandemie“ mit einem Gesamtvolumen von insgesamt rund 2 Mrd. € errichtet, in dem alle Maßnahmen zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert werden. Der Anteil der Pandemieausgaben an den Gesamtausgaben liegt im Haushaltsjahr 2020 bei rund 13 %.

Eckdaten:
Das Haushaltsvolumen im Kernhaushalt, also Gesamteinnahmen sowie Gesamtausgaben, beträgt im Haushaltsabschluss für 2020 rund 4,826 Mrd. €.
Das Haushaltsvolumen im Sondervermögen Pandemie, also Gesamteinnahmen sowie Gesamtausgaben, beträgt im Haushaltsabschluss für 2020 rund 732 Mio. €.

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