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Auf Grundlage des § 7. Abs. 5 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 21.05.2021 ist grundsätzlich der kontaktfreie Sport innerhalb von Sporteinrichtungen wieder möglich. Nach interner Rücksprache zwischen dem zuständigen Fachbereich und dem städtischen Beigeordneten Guido Freidinger hat die Stadtverwaltung Blieskastel beschlossen, dass den Blieskasteler Vereinen grundsätzlich wieder die Möglichkeit geboten werden soll, die Sport- und Mehrzweckhallen zu nutzen. Hierzu wird in Kürze noch ein entsprechendes Schreiben an die Vereine ergehen.

Vorrausetzung für die Nutzung ist, dass es sich lediglich um kontaktfreie Aktivitäten handelt. Dies bedeutet, dass der Mindestabstand gemäß § 1 Abs.1 Satz der Verordnung (1,50m) zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern strikt einzuhalten ist und dass keine Zuschauer zugelassen werden. Zudem müssen grundsätzlich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des § 5a vorlegen. In diesem Kontext ist zudem die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021 zu beachten.

Weiterhin Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Hygienekonzeptes gem. § 5 der Verordnung, in welchem die örtlichen Gegebenheiten und der entsprechende Trainingsablauf entsprechend abgebildet sind. Noch bis vorerst Ende Juni des laufenden Jahres ist die Hallennutzung gemäß Beschluss des Stadtrates kostenfrei. (mt/ub)

 

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