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Die Grünen-Landtagsfraktion hat eine Anfrage an die Landesregierung zum Stand der Untersuchung der Kommunalaufsicht in der Homburger Spähaffäre gestellt. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion, Klaus Kessler:
Klaus Kessler - Stellvertretender Fraktionsvorsitzender - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Klaus Kessler – Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Bild: gruene-fraktion-saar.de
„Im Jahr 2015 hat der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind ohne Abstimmung mit dem Stadtrat ein Detektivbüro mit der Überwachung von Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofes beauftragt. Diese sollen arbeitsrechtliche Pflichten verletzt haben. Bislang hat die Stadt für diesen Einsatz 260.000 Euro bezahlt. Die beauftragte Detektei will jedoch eine Summe von insgesamt 330.000 Euro gerichtlich erstreiten, da ein solcher Betrag vertraglich vereinbart gewesen sein soll.

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Unabhängig vom Ausgang dieses Rechtsstreites stehen die kommunalrechtlich relevanten Fragen im Raum, ob der Oberbürgermeister im Alleingang über die Ausgabe solch großer Summen hätte entscheiden dürfen und ob diese Maßnahme überhaupt verhältnismäßig war. Zwar ist die Kommunalaufsicht in dieser Sache inzwischen tätig und prüft den Fall. Sie hat zunächst bis zum Stichtag 17. Juni eine Stellungnahme der Stadt Homburg zu dem Sachverhalt eingefordert. Die eingereichten Unterlagen waren jedoch nicht vollständig. Die erneut angeforderten Akten lagen laut Angaben des Landesverwaltungsamts am 11. Juli vor.

Doch bis heute hat die Kommunalaufsicht keinerlei Ergebnisse in dieser Sache vorzuweisen. Wir halten ein solch schleppend verlaufendes Verfahren für inakzeptabel. Schließlich wurden hier für eine fragwürdige Spähaktion Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger in großer Höhe ausgegeben. Die Bevölkerung muss also ein Recht darauf haben, zügig und transparent über das Vorgehen ihres Verwaltungschefs informiert zu werden.

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Wir haben aus diesem Grund nun eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Sie muss darlegen, ob die eingereichten Unterlagen inzwischen vollständig sind und wann die Auswertung abgeschlossen sein wird. Darüber hinaus fordern wir Auskunft darüber, wie die Kommunalaufsicht die arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Überwachungsmaßnahme und das selbstständige Handeln des Oberbürgermeisters einstuft. Schließich steht die Frage im Raum, ob die Kommunalaufsicht im Falle einer Pflichtverletzung des Oberbürgermeisters Disziplinarmaßnahmen einleiten wird und wie diese aussehen sollen.“

Link zur Anfrage der Grünen-Fraktion:
https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Af15_1947.pdf

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