Auch in der Arbeitsrechtsberatung der Arbeitskammer gingen in den vergangenen Wochen viele Fragen von Grenzgängern ein, u.a. zum Kurzarbeitergeld.  „Ausdrücklich darauf hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang, dass auch Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Das ist keine freiwillige Leistung der Arbeitgeber“, betont Thomas Otto.

Auch in der Arbeitsrechtsberatung der Arbeitskammer gingen in den vergangenen Wochen viele Fragen von Grenzgängern ein, u.a. zum Kurzarbeitergeld.  „Ausdrücklich darauf hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang, dass auch Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Das ist keine freiwillige Leistung der Arbeitgeber“, betont Thomas Otto.

Mehr Informationen dazu gibt es in den FAQ zur Corona-Krise auf unserer Internetseite www.arbeitskammer.de.

Bei weitergehenden Fragen helfen die Arbeitsrechtsberatung der Arbeitskammer und die jeweilige Gewerkschaft.

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