Bild: Bundespolizei

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, unterstützt den Vorschlag von Innenminister Klaus Bouillon, wonach dieser sich auf der heutigen Innenministerkonferenz in Erfurt für eine höhere Mindeststrafandrohung in § 114 StGB (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) aussprechen will.

Das Gewaltphänomen gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nimmt in den letzten Jahren auch im Saarland deutlich zu. Im Jahr 2019 haben 151 Polizeibeschäftigte nach einer Gewalttat im Dienst einen Dienstunfall erlitten. Dies ist eine Steigerung um 50 % gegenüber 2018. Von den 151 Polizistinnen und Polizisten waren sogar 47 vorübergehend dienstunfähig. Letztere Zahl hat sich seit 2016 sogar verdoppelt – alarmierend!

David Maaß, Landesvorsitzender der GdP
Quelle: GdP Saarland

Die GdP ist der Ansicht, dass eine höhere Mindeststrafandrohung von sechs Monaten zu mehr gerichtlichen Verfahren führen wird. Des Weiteren setzt die GdP sich für eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft bei Delikten gegen Polizeibeschäftigte im Saarland ein, die konsequent und unmittelbar Anklagen erhebt. Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, hierzu: „Meine Kolleginnen und Kollegen stellen fest, dass die Gesellschaft verroht – Beleidigungen, Pöbeleien und Angriffe auf die Polizei sind nicht mehr die Ausnahme, sondern mittlerweile der Regelfall. Wir fordern die Landesregierung und insbesondere das Justizministerium auf, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu installieren, die diese verwerflichen Delikte in hoher Zahl zu Anklagen bringt. Nur empfindliche Verurteilungen können aus meiner Sicht belehrungsresistente Gewaltbereite abschrecken – der Staat hat die Aufgabe, die zu schützen, die ihn schützen!“

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