Landesvorsitzender der GdP David Maaß Foto: GdP

Der Gesetzesentwurf zur Änderung besoldungs- und reisekostenrechtlicher Vorschriften wird vom Landtag in seiner Plenarsitzung vom 14. April 2021 in erster Lesung beraten werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Polizeizulage in zwei Schritten um jeweils drei Prozent erhöht werden. Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, sollen die Erhöhungen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 umgesetzt werden. Die Polizeizulage würde somit ihre erste Erhöhung seit mehr als 20 Jahren erfahren.

Die erste Anhebung um drei Prozent wird für die saarländischen Polizistinnen und Polizisten würde laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedeuten, dass monatlich 3,82 Euro mehr auf die Gehaltskonten durch das Land überwiesen werden. In Zeiten hoher Unzufriedenheit, hoher Arbeitsbelastung und niedriger Bewerberzahlen sei dies ein politischer Schlag ins Gesicht der Polizei.

Die GdP mahnt an, dass die Landesregierung sich mit dieser minimalen Erhöhung, die als Zeichen fehlender Wertschätzung verstanden werden werde, den Rückhalt ihrer Polizistinnen und Polizisten verspielen werde.

Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, hierzu: „Laut unserer Mitgliederbefragung würde sich fast die Hälfte der Beschäftigten mit Berufserfahrung nicht wieder für die saarländische Polizei entscheiden. Moniert wird u.a. ein schlechtes Gehaltsgefüge, stete Überlastung und fehlende Wertschätzung durch die politisch Verantwortlichen. Während andere Länder und der Bund massive Erhöhungen dieser Belastungszulage beschließen, krabbelt das Saarland auf allen Vieren. Die Erhöhung um ein paar Euro ist derart minimal, dass sie von der Polizei nicht als wertschätzend empfunden werden wird – sie ist ein Witz!“

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