In diesem Zuge muss auch die Versorgung und Betreuung der Bewohner garantiert werden. Sollte in einer Einrichtung eine Vielzahl von Mitarbeitern betroffen sein, ist zunächst freigesetztes Personal aus geschlossenen Leistungsbereichen (WfbM, Tagesförderstätten etc.) einzusetzen. Sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe über notwendige medizinische oder pflegerische Qualifikationen verfügen, können diese auch außerhalb der Eingliederungshilfe eingesetzt werden.

Dieser bereichsübergreifende Personaleinsatz gilt auch umgekehrt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, die im Bereich der Eingliederungshilfe eingesetzt werden können. Die Koordination dieses Personaleinsatzes erfolgt über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Vorgesehen sind auch Sonderkontrollen durch die saarländische Heimaufsicht. Diese beinhalten die Prüfung der Belegung der Einrichtungen und Personen. Vorrangig geschieht dies durch engmaschige Kontrollen der Personalsituation, gerade in kritischen Lagen. Im Falle von entsprechenden Hinweisen sind auch Kontrollen vor Ort denkbar.

Der Protection-Plan ist als Handlungsempfehlung zu verstehen. Die konkret zu ergreifenden Maßnahmen sind abhängig von den individuellen Situationen der Einrichtungen. Sie müssen in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt werden.

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