Beim Betreten dieser Zimmer ist Schutzausrüstung vorgesehen. Der Plan enthält auch Vorgaben zur Benutzung von Schutzmasken. Das Gesundheitsministerium hat in diesem Zuge bereits am 30. März 11.200 FFP2 – Masken und am 3. April 30.000 einfache OP-Masken an die Saarländische Pflegegesellschaft abgegeben. Behinderteneinrichtungen erhielten am 3. April 20.000 OP-Masken.

Bei allen Neuaufnahmen in vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen muss unverzüglich eine Testung auf COVID-19 erfolgen.  Diese Proben werden vorrangig behandelt, um die Testergebnisse ohne größere Verzögerungen zu erhalten.

Eben genannte Einrichtungen sollen Isolations- und Quarantänebereiche in einer für die Bewohnerzahl angemessenen Größe vorbereiten. In diesen sollen zunächst Menschen betreut werden, die zuvor im häuslichen Bereich betreut wurden. Auch Bewohnerinnen und Bewohner, die aus dem Krankenhaus wiederaufgenommen werden, sollen in den Quarantänebereichen aufgenommen werden.

Für diese Personengruppen soll außerdem Personal bestimmt werden, das ausschließlich die Versorgung, Betreuung und Pflege der in den Quarantäne- beziehungsweise Isolationsbereichen befindlichen Personen übernimmt. Diese Mitarbeiter sollen dabei regelmäßig auf COVID-19 getestet werden.

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