Gesundheitsministerin Monika Bachmann erinnert an die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, die das von der Landesregierung zum 1. Januar 2017 aufgelegte Landarztförderprogramm und das Stipendienprogramm für angehende Landärzte noch bis Ende des kommenden Jahres bieten. Die Förderung beträgt bislang knapp 300.000 Euro.

Das Gesundheitsministerium hatte die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten, Fachärztinnen und Fachärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum erst zu Beginn dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Parallel dazu wurde im Januar 2021 ebenfalls auch die Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung im Saarland bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Beim Landarztförderprogramm können jährlich bis zu 20 Praxisneugründungen und –übernahmen im ländlichen Raum – das heißt in Städten und Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern – mit jeweils 10.000 Euro gefördert werden. Die Bildung einer Filiale im ländlichen Raum kann mit 2.500 Euro gefördert werden. In unterversorgten Gebieten beträgt die Zuwendung bis zu 20.000 Euro, bei Bildung einer Filiale bis zu 10.000 Euro. Die Höhe der Zuwendung für eine Niederlassung von Zahnärzten und Zahnärzten (ausschließlich in unterversorgten Gebieten) beträgt bis zu 20.000 Euro; bei der Bildung einer Filiale beträgt die Zuwendung bis zu 10.000 Euro.

Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die ärztliche Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung aufzunehmen sowie die Niederlassung bzw. Filialbildung für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die ärztliche Tätigkeit auch tatsächlich auszuüben. Seitdem das Programm existiert (Januar 2017), wurden 29 Anträge auf Förderung gestellt, von denen 24 bewilligt wurden. So sind insgesamt Fördermittel in Höhe von 213.500 Euro ausgezahlt worden.

Beim Stipendienprogramm wird Medizinstudenten die Möglichkeit eröffnet, für maximal vier Jahre (bis zum Ende des Medizinstudiums in Regelstudienzeit) eine monatliche Förderung von 300 Euro zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die oder der Studierende ab dem dritten Studienjahr im Fach Humanmedizin an der Universität des Saarlandes eingeschrieben ist und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden hat.

Mit dem Erhalt des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiaten, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin innerhalb von sechs Monaten nach dem Studium zu beginnen. Darüber hinaus müssen die jungen Mediziner fünf Jahre lang im Saarland als Hausarzt tätig sein. Bislang haben acht Stipendiaten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht – 69.600 Euro wurden, ebenfalls von Landesamt für Soziales, ausgezahlt. Bis zum Ende des Jahres wird diese Fördersumme auf 75.900 Euro anwachsen.

„Beide Förderprogramme helfen uns ganz entscheidend in unseren Bemühungen, einem drohenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum des Saarlandes aktiv entgegenzuwirken. Zwar ist die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dennoch unternimmt die Landesregierung unvermindert alles, um die hausärztliche Versorgung auf dem Land langfristig zu sichern. Damit tragen wir Sorge dafür, dass die Menschen im Saarland auch zukünftig in Wohnortnähe medizinisch bestens versorgt sind“, betont Bachmann und richtet sich gleichzeitig an potenzielle Adressaten, die sich noch bis zum Auslaufen der Förderrichtlinien Ende des kommenden Jahres um finanzielle Unterstützung durch das Saarland bewerben können.

Weiterführende Informationen zu den Programmen, wie Förderrichtlinien und Anträge, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales www.las.saarland.de unter dem Stichwort Landarztprogramme.

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