David Maaß, Landesvorsitzender der GdP Quelle: GdP Saarland

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, fordert das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf, Covid-19-Infektionen von saarländischen Polizistinnen und Polizisten als Dienstunfall anzuerkennen. Bislang müssen Polizeibeschäftigen selbst den Beweis führen, dass zwischen Dienstverrichtung und Infektion ein Kausalzusammenhang besteht – gerade bei einer Viruserkrankung ist dies nur schwer belegbar. 

Der erneut verschärfte Lockdown zeigt, wie gefährlich das Corona-Virus und wie hoch die Gefahr für Bevölkerung ist, sich zu infizieren. Der saarländischen Polizei ist es meist nicht möglich, den  Mindestabstand in Einsatzlagen einzuhalten. Anerkannte Dienstunfälle haben versorgungsrechtliche Konsequenzen, wie etwa besondere Aufwendungen, Heilverfahren oder die Versorgung von Hinterbliebenen. Die GdP appelliert an die Fürsorge des Staates und hofft auf einen Schulterschluss mit dem Dienstherrn. 

Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, hierzu: „Tätliche und körperliche Auseinandersetzungen, auch mit infektiösen Personen, gehören zum traurigen Alltagsrisiko unserer Polizei. Die Wissenschaft weiß derzeit noch nicht, welche Langzeitfolgen eine Infektion für die Lunge oder andere Organe haben kann. Es ist für uns daher Teil der Fürsorge, dass Minister Klaus Bouillon in dieser besonderen Zeit besondere Maßnahmen ergreift und somit der Dienstherr in der Beweispflicht ist, dass bei einer Infektion kein Dienstzusammenhang besteht. Es müssen die besonders geschützt werden, die unsere Bürgerinnen und Bürger beschützen – unsere Polizistinnen und Polizisten!“ 

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