Die öffentliche Auftragsvergabe ist auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Erleichterungen ermöglichen daher nicht nur eine schnelle Vergabe durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, sondern tragen auch dazu bei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die heimische Wirtschaft zu mildern.

Auch über das Jahr 2020 hinaus wurden die bisher geltenden Wertgrenzen für Direktvergaben, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen erhöht. Hier ist insbesondere auf die Direktvergabe von freiberuflichen Leistungen hinzuweisen. Direktaufträge sind generell bis 25.000 Euro zulässig, Architekten- und Ingenieurleistungen bis zu einem Wert von 50.000 Euro, wenn sie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterfallen, und bis zu 100.000 Euro, wenn sie zu den bisherigen Mindestsätzen der HOAI vergeben werden.

Minister Bouillon: „Durch die Erhöhung der Freibeträge erfahren Ingenieurs- und Architektenkammer eine wesentliche Unterstützung.“ Allerdings werden die Kommunen verpflichtet, beim Direktauftrag und bei der freihändigen Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe unter den Bietern regelmäßig zu wechseln, um die gleiche Chancen für alle Unternehmen zu gewährleisten.

Hinzu kommen interne Steuerungs- und Kontrollmechanismen, wie verbindliche Dokumentations- und Vorlagepflichten, um Wettbewerb und Transparenz auch bei schnelleren Auftragsvergaben zu wahren. Beide Minister sind sich einig: „Jetzt gilt das Prinzip handeln statt lamentieren – und wir liefern als Landesregierung einmal mehr geeignete Lösungen statt fade Ausreden.“

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