Symbolbild

Die Corona-Pandemie stellt auch die saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände vor besondere Herausforderungen. Deshalb hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Vergabegrundsätze der Kommunen an diese Situation angepasst, um schnell und unbürokratisch die erforderlichen Beschaffungen zur Eindämmung der Pandemie zu ermöglichen.

„Angehoben wurden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben. Wenn die Vergaben für Liefer- und Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen, ist eine Direktvergabe bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro möglich“, so Innenminister Klaus Bouillon.

„Durch die schnelle, effiziente und rechtssichere Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, Schutzkleidung und ähnlichen Artikeln können die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt und insbesondere die Einsatzkräfte geschützt werden“, sagt der Minister weiter.

Umweltminister Reinhold Jost: „Unternehmer, aber auch unsere Städte und Gemeinden wissen, welche hohen Hürden oft zu nehmen sind, wenn sie Aufträge für Bauvorhaben oder Dienstleistungen vergeben möchten. In Zeiten der Corona-Pandemie ist es aber besonders wichtig, dass solche Aufträge zügig abgewickelt werden. Mit unserem Vergabeerlass wollen wir genau das erreichen: Auftraggeber können schneller und einfacher Leistungen vergeben, Auftragnehmer können schneller liefern. Ich setze im Übrigen auch darauf, dass die Vereinfachung des Vergabeverfahrens der Entwicklung des ländlichen Raumes Rückenwind gibt. Wir setzen dadurch Anreize, um wichtige Zukunftsprojekte in unseren Dörfern umzusetzen.“

Da Beschaffungen für das „tägliche“ Geschäft und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht immer klar getrennt werden können, wird die Auftragsvergabe für alle kommunalen Vergaben befristet bis zum 31.12.2020 deutlich erleichtert. Freihändige Vergaben sind bis zu einer Grenze von 150.000 Euro möglich. Bei Bauleistungen ist zudem bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb möglich.

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