Symbolbild

Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule voran. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es für jedes Grundschulkind nach und nach einen entsprechenden Rechtsanspruch geben. Nachdem der Vermittlungsausschuss sich auf einen Kompromiss geeinigt hatte, haben Bundestag und Bundesrat dem Vorhaben nun abschließend zugestimmt. 

Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht. Damit setzt sie ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss zu diesem Vorhaben angerufen, weil die Bundesländer mit der geplanten Finanzierung der Betreuungsplätze nicht einverstanden waren. Nachdem im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden wurde, haben Bundestag und Bundesrat diesem nun abschließend zugestimmt.

Damit tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, wie geplant, zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es selbstverständlich nicht.

Wie wird der Ausbau der Ganztagsbetreuung finanziert?

Insgesamt stellt der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro bereit. Weil die Bundesländer mit der geplanten Finanzierung der Betreuungsplätze nicht einverstanden waren, hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Kompromiss, der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erarbeitet wurde, sieht nun unter anderem vor, dass die Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden.

Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Ursprünglich war eine Beteiligung von bis zu 50 Prozent vorgesehen. Zudem hat der Bund seine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb erhöht: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ursprünglich war nur eine Beteiligung von bis zu knapp einer Milliarde Euro pro Jahr vorgesehen. Neu vorgesehen sind außerdem Überprüfungen der Kosten in den Jahren 2027 und 2030, um die Finanzierung eventuell anzupassen.

Wie hoch ist der Bedarf an Ganztagsbetreuung in Deutschland?

Etwa die Hälfte aller Grundschulkinder nutzt bereits ein Ganztagsangebot. Das Bundesfamilienministerium geht aber von einem deutlich höheren Bedarf von schätzungsweise 75 bis 80 Prozent aus. Diese Bedarfslücke soll nun geschlossen werden. Gerade während der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig Betreuungsangebote auch am Nachmittag sind. Die Bundesregierung will mit dem Bekenntnis zur Ganztagsbetreuung ermöglichen, dass Eltern Beruf und Familie erfolgreich vereinbaren können.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Betreuung außerhalb der Schulzeit ermöglicht nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von einem verlässlichen ganztägigen Betreuungssystem profitieren auch die Grundschulkinder: Sie werden in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung unterstützt. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. Das trägt auch zu mehr Teilhabechancen für Kinder aus sozial schwachen Familien bei.

Seit vielen Jahren ist der Bundesregierung eine gut funktionierende Kindertagesbetreuung ein wichtiges Anliegen. Gerade die Corona-Pandemie macht deutlich, wie wichtig die Investitionen in eine verlässliche Kindertagesbetreuung sind. 2007 hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, das Kita-Platzangebot für unter Dreijährige auszubauen und für diese Altersgruppe einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab 2013 einzuführen. Seitdem gab es bereits mehrere Investitionsprogramme unter dem Namen „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Der Bund investierte von 2008 bis 2020 rund 4,4 Milliarden Euro in den Ausbau von Kita-Plätzen. Damit wurden mehr als 780.000 neue Kita-Plätze geschaffen und gesichert. Der Ausbau ist noch nicht abgeschlossen.

Der Übergang von der Kindertagesbetreuung zur Grundschule stellt aber viele Familien vor Herausforderungen. Denn der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist noch nicht gedeckt. Bisher erlischt mit dem Schuleintritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits mittags endet. Aus diesem Grund braucht es mehr gute Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder – auch über den Mittag hinaus.

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