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Zahlreiche Menschen sind bei kleineren Alltagsaufgaben auf Unterstützung angewiesen. Seit Ende Juli 2020 fördert das saarländische Sozial- und Gesundheitsministerium die sogenannte Nachbarschaftshilfe. In diesem Rahmen können Freiwillige ihre Nachbarn bei diesen Alltagsaufgaben unterstützen – ob beim Hausputz, dem Kochen oder bei Einkäufen. Dafür erhalten sie einen Entschädigungsbeitrag durch das Ministerium.

Die Finanzierung der Nachbarschaftshilfe erfolgt über den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, der Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege im Pflegegrad 1 bis 5 zusteht, sofern dieser nicht anderweitig ausgeschöpft wird. Um das Engagement der Nachbarschaftshilfe zu würdigen und diese Form der Versorgung für die pflegebedürftigen Saarländer sicherzustellen, hat sich das Sozial- und Gesundheitsministerium dazu entschieden, den jährlichen Versicherungsbeitrag für die Nachbarschaftshelfer zu übernehmen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landes, die über den geltenden Haushalt finanziert wird.

„Im Saarland bedeutet Nachbarschaft mehr, als nur nebeneinander zu wohnen. Viele pflegen eine enge, freundschaftliche Beziehung über ganze Straßenzüge hinweg. Gerade in schwierigen Lebenssituationen können sich Saarländer auf ihre Nachbarn verlassen. Das wollen wir im Rahmen der Nachbarschaftshilfe würdigen“, so Ministerin Monika Bachmann.

Zum Stand vom 6. Oktober sind bei der Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe 147 aktive Nachbarschaftshilfe-Pärchen gelistet. Interessierte können die Nachbarschaftshilfe bei der Registrierungsstelle im Sozialministerium anmelden. Hier werden die entsprechenden Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe geprüft, da es sich hierbei um eine qualitätsgesicherte Leistung handelt.

Mehr Informationen unter: https://www.saarland.de/nachbarschaftshilfe

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