Der Homburger Minigolfplatz am Stadtpark ist aktuell geschlossen
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Die FDP-Stadtratsfraktion fordert in einer aktuellen Mitteilung die Verwaltung der Stadt Homburg auf, eine genaue Einzelfallprüfung bezüglich der Zulässigkeit aller Sport- und Freizeitaktivitäten durchzuführen, besonders unter Berücksichtigung der Grundrechte und des Grundgesetzes. 

“Bürgermeister und Stadtverwaltung haben entsprechende Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten. Da nach Auffassung aller Mediziner und Virologen auch noch in den nächsten Monaten mit täglichen Neuinfektionen zu rechnen ist, ist es weder mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch mit Art. 2 GG, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, oder gar Art. 12 GG dem Recht auf Berufs- und Gewerbefreiheit, vereinbar, weiterhin so restriktiv die Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² sowie von Gastronomiebetrieben aufrecht zu erhalten.

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Archivbild – Michael Eckardt (l.), stellv. Fraktionsvorsitzender FDP Stadtratsfraktion Homburg und Jörg Kühn (r.), Fraktionsvorsitzender FDP Stadtratsfraktion Homburg vor dem Homburger Rathaus – Bild: FDP Stadtratsfraktion Homburg

Es ist auch nicht einsehbar, weshalb z. B. Golfplätze und Minigolfanlagen geschlossen bleiben sollen, obwohl es dort nicht zu „Körperkontakten“ kommt wie z. B. bei Fußball und Handball.

Diskussion und Argumentation laufen vollständig aus dem Ruder, wenn z. B. von Datenschützern der Einsatz einer Software zur Nachverfolgung von Infektionen aus Datenschutzgründen für unzulässig erachtet wird, Bürger und Bürgerinnen aber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes überhaupt ihr Haus verlassen dürfen.

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Es muss dem Individuum wieder das Recht eingeräumt werden, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Die allermeisten Bürger sind hierzu in der Lage.”

 

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