Aufgrund der bis vorerst 15. Juni geltenden Grenzregelung ist ein grenzüberschreitender Parkbesuch derzeit nicht möglich. Die vollständige Öffnung der Grenze ist die wichtigste Voraussetzung, um den Museumsbetrieb in Bliesbruck-Reinheim wieder aufnehmen zu können. Grundsatz des Parkkonzeptes ist es, dass die Besucherinnen und Besucher, egal auf welcher Parkseite sie ihre Karte lösen, sämtliche museale Bereiche beidseits der deutsch-französischen Grenze nutzen können.
„Wir sind ein grenzüberschreitendes Projekt und unsere Angebote werden gemeinsam umgesetzt und vermarktet“, betont der Vorsitzende der für die deutsche Seite zuständige Stiftung, Landrat Theophil Gallo. Dies sei die oberste Maxime und deshalb stehe er gerade in dieser schwierigen Phase im engen Austausch mit seinem französischem Partner, Generalratspräsident Patrick Weiten.
Zudem gelte es auch die Rahmenbedingungen im Nachbardepartement zu respektieren. Hier müsse man abwarten, wie Frankreich die Lage dort bewertet und welche weiteren Maßnahmen festgelegt werden. Hier werden für den 25. Mai weitere Entscheidungen erwartet, erklärt Gallo weiter.
„Danach werden wir die weiteren Schritte mit dem Partner abstimmen. Wichtig ist auch, ein abgestimmtes Hygienekonzept aufzustellen, das sowohl dem grenzüberschreitenden Parkbetrieb als auch den jeweiligen nationalen Vorgaben entspricht. Das wird eine Herausforderung“, betont der Stiftungsvorsitzende.
Bereits entschieden haben beide Kooperationspartner, dass es in diesem Jahr keine größeren Veranstaltungen geben wird. So wird auch die „Vita Romana“ leider nicht stattfinden können.
Öffnung der Taverne
Die Taverne ist ab sofort zu den gewohnten Zeiten – Dienstag bis Sonntag von 12 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung – und unter den Hygiene- und Verhaltensbestimmungen des Landes geöffnet.
Hinweis für alle Gäste:
Es gilt bitte auf die Beschilderung und auf die Markierungen vor Ort zu achten. Gerne können Besucherinnen und Besucher auch ohne Reservierung vorbeikommen. Dann kann es allerdings zu Wartezeiten kommen. Es ist verpflichtend, eine Maske zu tragen, sobald man sich von dem zugewiesenen Tisch entfernt. Es dürfen die Mitglieder von höchstens zwei Haushalten an einem Tisch sitzen.