Symbolbild

In der EU sollen ab 2035 nur noch solche Neuwagen mit Verbrennermotor zugelassen werden, die beim Fahren CO2-emissionsfrei sind. Darauf hat sich der EU-Umweltrat verständigt. Der entsprechend zu nutzende Verbrennermotor hat damit auch noch eine Chance.

Ab 2035 neuzugelassene Fahrzeuge dürfen kein CO2 mehr ausstoßen. Denn die Flottengrenzwerte bei Personenkraftwagen sollen bis 2035 auf null sinken. Darauf einigten sich unter anderem die EU-Mitgliedstaaten beim EU-Umweltrat. Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 28./29. Juni in Luxemburg auf zahlreiche Punkte des Fit for 55-Pakets verständigt.

Künftig auch noch Verbrennermotoren

Mit Blick auf die künftige Mobilität mit dem Verbrennermotor geht es darum, dass Fahrzeuge ab 2035 zugelassen werden können, die dann mit klimaneutralen Kraftstoffen (eFuels) betrieben werden. Hierzu hat die EU-Kommission zugesagt, außerhalb des Systems der Flottengrenzwerte einen Vorschlag zu unterbreiten. Nach dem gemeinsamen Verständnis der Bundesregierung bezieht sich das auch auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Auf dieser Basis werden mit dem Europäischen Parlament die weiteren Verhandlungen über die Verordnung geführt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht in der Entscheidung ein klares Signal für mehr Klimaschutz und zugleich Planungssicherheit für die Automobilindustrie. Das sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität.

Synthetisch hergestellte Kraftstoffe auch für Pkw erlauben

Die Idee ist, Verbrennermotoren künftig etwa mit sogenannten eFuels zu betanken. Diese synthetisch hergestellten Kraftstoffe sind dann klimaneutral, wenn dafür ausschließlich erneuerbare Energien eingesetzt werden. Sie sind dann genauso CO2-frei im Betrieb, wie wenn ein eAuto mit Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien fährt. Für 2035 ist geplant, den Strommix in Deutschland zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu haben. Noch liegt dieser Prozentsatz allerdings bei knapp der Hälfte.

Bestandschutz für die alten Fahrzeuge

Für vor 2035 erworbene Fahrzeuge mit Verbrennermotor soll Bestandschutz gelten. Damit können diese Fahrzeuge auch ab 2035 noch gefahren werden. Wie mobil Fahrzeuge mit Verbrennermotor längerfristig werden sein können, wird dann auch von der Entwicklung des Kraftstoffangebotes abhängen. Und: So, wie Fahrzeuge mit Verbrennermotor auch ab 2035 noch gefahren werden dürfen, wird mit diesen Gebrauchtwagen auch gehandelt werden dürfen.

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