Gleiches gilt für den Bereich der Alten- und Pflegeheime. Auch dort wurde das Betretungsverbot stückweise gelockert. Besuche sind bereits seit Mai wieder möglich. Im Juni wurden die Regelungen erheblich ausgeweitet. Seit dieser Woche können Bewohner sogar zwei Besucher gleichzeitig empfangen. Grundsätzlich gilt, dass ein Bewohner pro Tag einen Besuch von einer Stunde Dauer erhalten kann. Besucher müssen sich anmelden und registrieren. Sie werden über die Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen informiert. Der Besuch sollte in Besucherbereichen oder im Außenbereich erfolgen. Derzeit wird geprüft, ob zukünftig Besuche wieder in Bewohnerzimmern möglich sein werden.

Für Besuche gelten folgende Hygieneregelungen: Die Besucherinnen und Besucher tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung und halten den Mindestabstand von anderthalb Metern ein. Ausnahmen sind möglich, wenn ein entsprechender Schutz, beispielsweise durch Plexiglasscheiben gewährleistet ist.

Im Saarland gab es auch – anders als in anderen Ländern – keine gesonderte Ausgangsregelung für Heime. Die Bewohner können – unter Einhaltung der geltenden Hygieneregelungen – die Einrichtungen verlassen. Dabei sind auch Heimfahrten über das Wochenende möglich. Hierbei müssen die Angehörigen bestätigen, dass sie Schutz- und Hygienemaßnahmen einhalten. Eine anschließende Quarantäne ist nicht mehr vorgesehen. Die Bewohner müssen nicht auf ihrem Zimmer bleiben. Auch eine Maskenpflicht besteht nicht.

Eine Quarantäne wird nur noch für Neu- und Wiederaufnahmen von Bewohnern, insbesondere aus Krankenhäusern, empfohlen. Die Dauer kann von 14 auf sieben Tage verkürzt werden. Eine weitergehende Aufhebung wird aktuell geprüft. Denkbar wäre, nur das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des eigenen Zimmers vorzusehen. Das Gleiche gilt für die Kurzzeitpflege. Auch hier wird eine weitergehende Lockerung geprüft. Auch in der Tagespflege wird das Angebot ausgeweitet. Jetzt sind Gruppen mit bis zu zehn Personen möglich. Für die Gäste gilt keine generelle Maskenpflicht.

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