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Die Bundesnetzagentur hat diese Woche die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum 1. Mai 2022 bekanntgegeben.

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Mai war nach zwei überzeichneten Runden erstmals wieder unterzeichnet, so dass jedes zulässige Gebot einen Zuschlag erlangen konnte. Das Ausschreibungsvolumen war wie in der vorherigen Runde nicht von der Bundesnetzagentur gekürzt worden, da eine drohende Unterzeichnung anhand der vorliegenden Informationen vorab nicht zu erwarten war.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.320 MW wurden 116 Gebote mit einem Volumen von 947 MW eingereicht. 114 Gebote mit einem Umfang von 931 MW konnten bezuschlagt werden. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,44 ct/kWh bis 5,88 ct/kWh. Der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,85 ct/kWh und damit nur knapp unter dem Höchstpreis von 5,88 ct/kWh. Im Gegensatz zur Vorrunde ist der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert damit gestiegen (Vorrunde: 5,76 ct/kWh).

Regional betrachtet entfielen die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (224 MW, 36 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (198 MW, 22 Zuschläge) und Niedersachsen (178 MW, 17 Zuschläge). Die Bundesnetzagentur musste lediglich zwei Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen.

Die nächsten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. September 2022 statt.

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