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Die Bundesnetzagentur hat diese Woche die Zuschläge der Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. August 2022 bekanntgegeben.

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden war erneut deutlich unterzeichnet. Dies lag wie in der Vorrunde an dem sehr hohen Ausschreibungsvolumen von 767 MW; im Jahr 2021 wurden insgesamt nur 300 MW ausgeschrieben. Die eingereichte Gebotsmenge lag in etwa mit 214 MW auf dem Niveau der Vorrunde (212 MW). Es wurden 115 Gebote eingereicht. 106 Gebote mit einem Volumen von 201 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,20 ct/kWh und 8,91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8,84 ct/kWh und ist damit gegenüber der Vorrunde (8,53 ct/kWh) gestiegen.

Regional verteilen sich die Zuschläge insgesamt ausgewogen; Projekten in 14 Bundesländern konnten Zuschläge erteilt werden. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (52 Zuschläge/ 52 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Sachsen-Anhalt (14 Zuschläge/ 35 MW Zuschlagsmenge) und Brandenburg (15 Zuschläge/ 22 MW Zuschlagsmenge). Es mussten sieben Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden findet am 1. Dezember 2022 statt. Das Ausschreibungsvolumen dieses Termins entspricht dem Durschnitt der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote der beiden Ausschreibungen des Jahres 2022 zum 1. April und 1. August. Dies sind 202.292 Kilowatt ((203.540 Kilowatt + 201.044 Kilowatt) / 2). Die beihilferechtliche Genehmigung der Mengen dieser Ausschreibungsrunde durch die Europäischen Kommission steht noch aus. Die Veröffentlichung der aktualisierten Gebotsrundenstatistik wird in Kürze erfolgen.

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