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In der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben sich die Gesundheitsminister aus Bund und Ländern hinsichtlich eines bundeseinheitlichen Vorgehensweise zur Anwendung der Ausschlussregelungen für Entschädigungsleistungen für Personen ohne Impfschutz beraten und einen Beschluss gefasst.

Der Beschluss sieht vor, dass die Länder spätestens ab dem 1. November denjenigen Personen keine Entschädigungsleistungen mehr gewähren, die als Kontaktpersonen oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einem wegen COVID-19 behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder behördlich angeordneter Absonderung keine vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts gelisteten Impfstoff gegen COVID-19 vorweisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung für eine Schutzimpfung vorliegt. Im Saarland greift der  Beschluss angekündigt zum 27. September.

Die Entschädigungsleistung wird jedoch weiterhin Personen gewährt, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 vorlag. Gleiches gilt, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird.

Grundlage dieses Beschlusses ist die flächendeckende Verfügbarkeit von Impfangeboten, die allen impfwilligen und berechtigten Bürgern eine Impfung und Schutz gegen COVID-19 ermöglichen.

„Unsere vier Impfzentren sind noch bis 30. September ohne Terminbuchung und kurzfristig für Impfungen geöffnet. Landesweit haben wir darüber hinaus zahlreiche Impfangebote geschaffen, die den Menschen einen Schutz gegen das Corona-Virus ermöglichen. Ich bitte alle Bürger, die noch unentschlossen sind: Lassen Sie sich impfen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann im Anschluss an die GMK.

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