Für Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen. Diese sind unabhängig von einer geplanten Sanierung. Ein- und Zweifamilien-Häuser sind davon ausgenommen, wenn der Eigentümer seit Anfang 2002 selbst im Gebäude wohnt. Wer ein Ein- oder Zweifamilien-Haus kauft, muss diese Pflichten innerhalb von 2 Jahren erfüllen.
Konstanttemperatur- bzw. sog. Standardheizkessel mit Öl oder Gas als Brennstoff müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Nicht betroffen sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen, weil sie den Brennstoff effektiver nutzen. Außerdem schreibt der Gesetzgeber vor, zugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen zu dämmen.
Des Weiteren besteht die Verpflichtung, die oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen zu dämmen, wenn sie keinen so genannten “Mindestwärmeschutz” (i.d.R. 4 Zentimeter Wärmedämmung) aufweisen. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Alternativ dürfen die Eigenheimbesitzer das darüber liegende Dach entsprechend dämmen.
Weitere Anforderungen bei Modernisierung
Wenn man Bauteile verändert oder modernisiert, gibt das Gebäudeenergiegesetz Mindeststandards vor. Das trifft beispielsweise zu, wenn der Putz einer Fassade erneuert wird. Auch beim Fensteraustausch muss der Eigentümer Mindestanforderungen beachten. Wer sein Haus nur neu streichen will, braucht nicht zwingend gleichzeitig zu dämmen. Trotzdem ist es sinnvoll, die Malerarbeiten mit einer Dämmung der Fassade zu verknüpfen. Denn ein Gerüst wird ohnehin aufgestellt. Bei der energetischen Sanierung von älteren Häusern gibt es verschiedene Möglichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. So gibt es neben der Einzelbauteilbetrachtung auch die Betrachtung des kompletten Gebäudes. Interessenten können eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Niederlassungen im Saarland kostenfrei. Ein Energie-Check beim Verbraucher zuhause kostet 30 Euro Eigenanteil.
Mehr Information unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de Terminvereinbarung unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt in der Beratungsstelle.
Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in:
– Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 438. Tel. 06841 – 1048434 oder 0681 – 50089 15.
– Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12. Tel. 06841 – 8098 22.
Kontaktaufnahme auch per E-Mail möglich unter Energieberatung@vz-saar.de