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Am vergangenen Donnerstag fand die 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) als Videokonferenz statt. Die ASMK hat unter anderem die Einführung der Kindergrundsicherung beschlossen. Damit werden Chancen von Kindern grundlegend verbessert. Dazu die saarländische Familien- und Sozialministerin Monika Bachmann: „Gleiche Bildungschancen und soziale Teilhabe für Kinder sind mir besonders wichtig. Eine kindgerechte Entwicklung und Kindergrundsicherung ist essentiell und stellt eine große und gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Deshalb haben wir auch dem Beschluss zur Einführung der Kindergrundsicherung selbstverständlich zugestimmt.“ 

Insbesondere Kinder aus Ein-Eltern-Familien haben häufig einen besonderen Unterstützungsbedarf. Im Jahr 2018 lebten deutschlandweit rund 2,2 Millionen Kinder unter 18 Jahren bei alleinerziehenden Müttern und Vätern. Die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden wird aufgrund der Betreuung eines oder mehrerer Kinder erschwert und ist dadurch oft nur eingeschränkt möglich. Dies beeinflusst natürlich die finanzielle und wirtschaftliche Lage. Zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden, und damit der Kinder, soll ein umfassendes Gesamtkonzept zur besseren Förderung und Unterstützung von Ein-Eltern-Familien vorgelegt werden.

„Das Saarland setzt sich seit vielen Jahren auf Landesebene sowie auch auf Bundesebene für eine umfassende Unterstützung Alleinerziehender ein. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine finanzielle Entlastung von Alleinerziehenden sind uns dabei besonders wichtig. Deswegen unterstützen wir auch den Antrag zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur besseren Förderung und Unterstützung von Ein-Eltern-Familien“, betont Bachmann.

Monika Bachmann (CDU)
Quelle: www.saarland.de

Die ASMK hat auch über die Entlohnung der Beschäftigten bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege abgestimmt. Im Sinne des „Leitgedankens der Guten Arbeit“ soll unabhängig von der Finanzierungsart der Projekte eine auf tarifvertragliche oder vergleichbare Entlohnung erfolgen. Der Antrag wurde einstimmig von allen Ländern verabschiedet. „Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland sind ein wichtiger Bestandteil unseres Sozialstaates. Daher ist die einheitliche Entlohnung aller Beschäftigten fundamental. Im Saarland wenden bereits alle Träger einen einheitlichen Tarifvertrag bei der Vergütung an, unabhängig von der jeweiligen Finanzierungsart ihrer Aktivität“, so Bachmann abschließend.

 

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