Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Menschen, die im Saarpfalz-Kreis wohnen, stellen den Antrag auf Einbürgerung bei der Kreispolizeibehörde des Saarpfalz-Kreises. Ab sofort besteht die Möglichkeit, diesen online auszufüllen und abzusenden.
Dem eigentlichen Antrag ist dabei ein Quick-Check vorangestellt. Durch die Beantwortung weniger Fragen lassen sich dabei bereits im Vorfeld die Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung unverbindlich überprüfen.
Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem, dass die antragstellende Person eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland erfüllt (in der Regel fünf Jahre), den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.
Für die eigentliche Antragstellung ist im Anschluss eine Anmeldung mittels BundID oder mittels E-Mail-Adresse und Passwort erforderlich. Die Anträge werden Ende-zu-Ende verschlüsselt an die Behörde übermittelt.
Landrat Dr. Theophil Gallo dazu: „Der digitale Einbürgerungsantrag erleichtert den Menschen, die seit Jahren in der Region leben, arbeiten und sich einbringen, den Einbürgerungsprozess. Denn ein Großteil davon kann nun jederzeit und bequem von zu Hause aus erledigt werden – unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung. Der digitale Antrag führt Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt durch den Prozess. Erforderliche Dokumente können dabei einfach hochgeladen werden. Besonders praktisch und hilfreich ist der Quick Check: Nach wenigen Klicks ist gleich zu Beginn des Prozesses klar, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind.“
Hintergrund:
Bei diesem Online-Dienst handelt sich um eine Leistung, die auf dem Onlinezugangsgesetz (OZG) basiert, und die nach dem Modell „Einer-für-Alle“ (EfA) umgesetzt wurde. Der Online-Dienst „Einbürgerung“ bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung sowie zur Abgabe des Antrags.
Die OZG-Leistung ist dem Themenfeld „Ein- & Auswanderung“ zugeordnet und sie wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen in erster Instanz realisiert. Betriebsverantwortliche Stelle dort ist die d-NRW AöR, eine Anstalt öffentlichen Rechts. Betrieb, Wartung und Pflege des Dienstes erfolgt im Auftrag der d-NRW AöR durch den IT-Dienstleister „Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern“ (AKDB).
In Zusammenarbeit mit dem OZG-Team des Zweckverbandes eGo-Saar erfolgt das Roll-Out des Online-Dienstes in den Landkreisen. Der Regionalverband fungierte dabei als Pilotkommune.
Im Saarpfalz-Kreis konnte die Antragsstrecke ebenfalls positiv getestet werden, und sie wurde nun auf der Internetseite des Saarpfalz-Kreises eingepflegt: https://www.buergerservice-portal.de/saarland/lkrsaarpfalzkreis/einbuergerung
Bei Fragen kann man gerne mit der Behörde Kontakt aufnehmen per E-Mail an einbuergerung@saarpfalz-kreis.de.