Die absehbar auch in den Jahren 2021 und 2022 immer noch erheblichen pandemiebedingten Haushaltsbelastungen begründen aus Sicht der Landesregierung auch für die beiden kommenden Jahre die Feststellung einer Ausnahmesituation gemäß dem saarländischen Haushaltsstabilisierungsgesetz. Aufgrund des andauernden massiven Einbruchs der Steuereinnahmen sowie der pandemiebedingten Mehrausgaben wird im Gesamthaushalt eine Nettoneuverschuldung unausweichlich sein

Um dennoch die Vorgaben des Sanierungshilfengesetzes zu beachten, muss das Land allerdings nach Bereinigung um die Pandemiefolgen und bereinigt auch um konjunkturelle Effekte die vorgegebene Schuldentilgung von jahresdurchschnittlich 80 Mio. Euro einhalten. Auch diese Vorgabe beachtet die Landesregierung mit ihrem Eckdatenbeschluss. Danach beläuft sich die Nettokreditaufnahme im „Sondervermögen Pandemie“ im Jahr 2021 auf rund 426 Mio. Euro und im Jahr 2022 auf rund 389 Mio. Euro. Die im Kernhaushalt abgebildete konjunkturbedingte Neuverschuldung beträgt im Jahr 2021 rund 85 Mio. Euro sowie rund 62 Mio. Euro im Jahr 2022.

Zugleich ermöglicht aber die nach dem Sanierungshilfengesetz des Bundes erforderliche und auch geplante Nettoschuldentilgung von 80 Mio. Euro im Jahr 2021 die vollständige Tilgung der Schulden des Sondervermögens Zukunftsinitiative II. Sie reduziert im Übrigen die konjunkturbedingte Neuverschuldung im Kernhaushalt. In der Summe von Kernhaushalt, „Sondervermögen Pandemie“ und Sondervermögen Zukunftsinitiative II beträgt die Nettokreditaufnahme des Landes rund 431 Mio. Euro im Jahr 2021 und rund 371 Mio. Euro im Jahr 2022.

Die Finanzierung der im Doppelhaushalt vorgesehenen Maßnahmen auch unter den aktuell äußerst angespannten finanziellen Rahmenbedingungen macht zwingend die Auflösung von Rücklagen erforderlich, die in den vergangenen Jahren als Vorsorge gerade für Krisenzeiten aufgebaut oder geplant wurden.

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