Von besonderer Bedeutung sind auch in den Jahren 2021 und 2022 die finanziellen Folgen der Pandemie für den Landeshaushalt. Das dafür mit dem Nachtragshaushalt eingerichtete „Sondervermögen Pandemie“ bildet die entsprechenden Ausgaben zur Finanzierung der Maßnahmen ab. Hierzu zählen Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Gesundheitsschutz und -vorsorge, zur Stabilisierung der Saarwirtschaft sowie zur Stärkung der Krisenfestigkeit des Landes bei einer etwaigen Verstärkung des Pandemiegeschehens auch im Zeitraum des Doppelhaushalts.

Peter Strobel – Minister für Finanzen und Europa und Minister der Justiz des Saarlandes

„Wir verknüpfen den Doppelhaushalt eng mit dem Nachtragshaushalt. So können wir sowohl die notwendigen pandemiebedingten Ausgaben gewährleisten als auch Impulse zur Zukunftssicherung geben. Das alles ist aber nur möglich, weil wir in der Vergangenheit unseren Konsolidierungskurs konsequent fortgeführt haben und wie ein vorsichtiger Kaufmann gearbeitet haben“, so Finanzminister Peter Strobel. Krankenhausfonds, Digitalisierung der Landesverwaltung, der Kommunen und auch der Schulen, Gigabitausbau, moderne Mobilität und die verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze prägen die Ausgaben des „Sondervermögens Pandmie“ mit einem Volumen von voraussichtlich rund 425 Mio. Euro( Hinweis zu den Zahlen: Sie sind nur vorläufig. Die Beträge können sich noch bis zum finalen Regierungsentwurf ändern.) in 2021 und rund 390 Mio. Euro in 2022.

Durch eine haushaltsgesetzliche Ergänzung im Nachtragshaushalt 2020 wird außerdem die überjährige Verfügbarkeit von den für 2020 vorgesehenen Mitteln des Sondervermögens ermöglicht, die unter Umständen nicht mehr im laufenden Jahr zahlungswirksam werden. Für die finanzielle Unterstützung und Absicherung der saarländischen Kommunen in der Krise stellt die Landesregierung auch in den Jahren 2021 und 2022 erhebliche Finanzmittel bereit.

„Wir stellen den saarländischen Kommunen rund 116 Mio. Euro in 2021 und 184 Mio. Euro für 2022 außerhalb des regulären kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung, um den KFA zu stabilisieren, Steuerausfälle teilweise auszugleichen und die hohen KdU mitzufinanzieren. Damit können die Kommunen den Saarlandpakt wie geplant umsetzen sowie ihren Konsolidierungskurs fortführen und zugleich die notwendigen Zukunftsinvestitionen tätigen“, erklärte Peter Strobel. Die entsprechenden Ansätze für die Kommunen sollen, soweit sie dem konjunkturbedingten Ausgleich dienen, im Kernhaushalt abgebildet werden und, soweit sie pandemiebedingt sind, aus dem „Sondervermögen Pandemie“ finanziert werden.

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