Die Ausgaben des Landes im Pandemie-Sondervermögen erfordern eine Kreditaufnahme von 409 Mio. € in 2021 sowie von 296 Mio. € in 2022. Zudem fallen Tilgungsausgaben an. Im Sondervermögen Saarlandpakt ist in beiden Jahren eine Tilgung der von den Kommunen übernommenen Kassenkredite in Höhe von 20 Mio. € vorgesehen. Im Kernhaushalt erfolgt eine Tilgung von jeweils 80 Mio. €, um die Vorgaben nach dem Sanierungshilfengesetz erfüllen zu können.

Peter Strobel (CDU)
Quelle: www.cdu-fraktion-saar.de

„Der mit dem Haushalt 2021 / 2022 zu leistende Spagat zur Finanzierung von Mehrausgaben bei ungünstigeren Rahmenbedingungen kann nur dank der bereits erbrachten Vorsorgemaßnahmen des Landes geleistet werden“, sagte Peter Strobel und erklärte weiter: „So erfolgt insbesondere ein Zugriff auf die in 2019 gebildete Konjunkturausgleichsrücklage sowie auf die Zinsausgleichsrücklage, die angesichts der aktuellen Entwicklung jedoch nicht kurzfristig benötigt wird. Die Einbringung in den Landtag ist für den 4. Oktober vorgesehen. Nach den Plänen des Landtages soll über den Haushalt für 2021/2022 am 8. und 9. Dezember abschließend beraten werden.“

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein