Knapp 50.000 Arbeitnehmer pendeln täglich aus dem benachbarten Frankreich zu ihren Arbeitsstellen nach Deutschland. Für diese französischen Grenzgänger werden die anfallenden Steuern durch das seit dem 1. Januar 2016 in Kraft getretene deutsch französische Steuerabkommen im Wohnsitzstaat Frankreich abgeführt.

Mit Beginn der Corona-Pandemie ist allerdings eine hohe Anzahl der französischen Einpendelnden von Kurzarbeit betroffen. Diese werden aufgrund der Berechnungsmethode des Kurzarbeitergeld durch einen Abzug eines fiktiven Steuerbetrags in Deutschland sowie die parallele Besteuerung in Frankreich nun benachteiligt und doppelt belastet.

Für dieses Problem hat der Bund seine Handlungsbereitschaft zur Problemlösung signalisiert. Die saarländische Arbeitsstaatssekretärin Bettina Altesleben erklärt dazu:

„Französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die von Kurzarbeit betroffen sind, können aufatmen. Eine Lösung für die durch die Doppelbesteuerung ihres Kurzarbeitergeldes entstandene finanzielle Benachteiligung ist endlich in Sicht.“ Und weiter: „Ich begrüße die Zusage des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales auf der diesjährigen Amtschefkonferenz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz prüfen zu wollen, wie das Bemessungsrecht des Kurzarbeitergeldes im Lichte der erneuten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes angepasst werden kann und wie die von den Grenzgängerinnen und Grenzgängern als Doppelbelastung wahrgenommene Verwaltungspraxis abzustellen ist. Diese Umsetzung des BSG-Urteils muss jetzt im Sinne der Betroffenen schnell kommen.“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bei dem Treffen im Saarland außerdem zugesagt, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit zu erörtern, wie bis zu einer möglichen gesetzlichen Neuregelung die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes umgesetzt werden und hierzu auch die bisher nur vorläufig entschiedenen Fälle aufgegriffen werden können.

Hintergrund

An den vergangenen zwei Tagen fand im Saarland die Amtschefkonferenz (ACK) zur 99. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2022 (ASMK) statt. Auf der ACK werden die Themen der Hauptkonferenz im Dezember von den Amtschefinnen und Amtschefs für Arbeit und Soziales der Länder vorbesprochen.

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