Der Führerschein verlässt bald das Portemonnaie und zieht aufs Smartphone. Ab Ende November soll es möglich sein, die Fahrerlaubnis digital im Handy zu hinterlegen und bei Verkehrskontrollen in Deutschland vorzuzeigen. Damit folgt der Führerschein dem Fahrzeugschein, der bereits den Sprung in die digitale Welt geschafft hat. Die Juristen des ADAC haben zusammengefasst, worauf Autofahrerinnen und Autofahrer dabei achten sollten.
Wer die neue Funktion nutzen will, kommt um einen ersten digitalen Schritt nicht herum: Zunächst ist eine Identifizierung im Netz nötig. Dafür braucht man die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises samt der dazugehörigen PIN. Über die kostenlose i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes lässt sich der Führerschein anschließend auf dem Gerät speichern.
Einen entscheidenden Haken gibt es allerdings. Der digitale Nachweis gilt vorerst ausschließlich innerhalb Deutschlands. Wer über die Grenze fährt, muss den klassischen Kartenführerschein weiterhin dabeihaben. Zwar sieht die neue EU-Führerscheinrichtlinie auch eine europaweit gültige digitale Variante vor. Bis diese tatsächlich einsatzbereit ist, dürften jedoch noch einige Jahre vergehen.
Niemand muss umsteigen. Die digitale Version ist freiwillig und versteht sich als Ergänzung, nicht als Ersatz. Wer dem vertrauten Plastikdokument treu bleiben möchte, kann das uneingeschränkt tun. Bei einer Kontrolle im Inland soll künftig beides akzeptiert werden: die bekannte Scheckkarte ebenso wie der Nachweis auf dem Display.
Der ADAC bewertet die Neuerung grundsätzlich positiv. Sie erleichtere den Alltag am Steuer und sei ein weiterer Baustein bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Besonders wichtig ist dem Verband jedoch, dass die Nutzung freiwillig bleibt und der herkömmliche Kartenführerschein weiterhin ohne Einschränkungen gilt.
Zugleich knüpft der Automobilclub klare Bedingungen an das Projekt. Datenschutz und Datensicherheit müssten gewährleistet sein, und der digitale Führerschein müsse im täglichen Gebrauch verlässlich funktionieren. Nur dann, so die Linie des ADAC, kann die neue Lösung ihren Zweck im Straßenverkehr tatsächlich erfüllen.




















