HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Fraktionschefs von CDU und SPD im Bundestag haben von Bundesjustizminister Heiko Maas Nachbesserungen bei der Reform des Sexualstrafrechts gefordert. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:

„Justizminister Heiko Maas hat mit seinem vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts eine Bauchlandung hingelegt. Dass jetzt sowohl aus Reihen der CDU als auch seiner eigenen Partei Kritik laut wird, spricht eine deutliche Sprache. Damit sehen wir uns auch in den Forderungen unseres Plenarantrags vom Februar nach einem echten Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht bestätigt. Im Gegensatz zu den Landtagsfraktionen von CDU und SPD, die unseren Antrag abgelehnt haben, scheinen zumindest deren Bundestagsfraktionen den Nachbesserungsbedarf bei der Reform des Sexualstrafrechts erkannt zu haben.

Fest steht, dass der von Maas vorgelegte Entwurf nicht ansatzweise den internationalen Vorgaben der Istanbul-Konvention des Europarates gerecht wird. Laut der Konvention darf es für die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung nicht länger Voraussetzung sein, dass sich das Opfer aktiv zu Wehr setzt. Ein klares „Nein“ muss genügen. Von dieser Regelung darf es, anders als im Gesetzentwurf von Maas vorgesehen, keine Ausnahmen geben.“

Claudia Willger, Landesvorsitzende der Saar-Grünen, erklärt weiter:

„Wie dringend nötig ein echter Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht ist, zeigt sich schon daran, dass sexualisierte Gewalt gegen Frauen nach wie vor alltäglich ist. Jede siebte in Deutschland lebende Frau wird in ihrem Leben mindestens einmal zum Opfer eines sexuellen Übergriffs. Davon werden jedoch nur die wenigsten Taten angezeigt. Und davon wiederum führt nur ein Bruchteil zur Verurteilung der Täter, da sexuelle Handlungen ohne körperlichen Widerstand des Opfers bislang nicht strafbar sind. Ein solches Sexualstrafrecht wird weder dem wichtigen Freiheitsgut der sexuellen Selbstbestimmung gerecht, noch erlaubt es, Täter konsequent zu bestrafen.

Wir fordern von Justizminister Maas, endlich den Anforderungen der Istanbul-Konvention gerecht zu werden und bei seinem Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern, damit künftig der Grundsatz „Nein heißt Nein“ ausnahmslos gilt. Die Saar-Grünen unterstützen in diesem Zusammenhang auch die Kampagne „Vergewaltigung verurteilen – für eine Reformierung des §177 StGB“ des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland“, mit der Heiko Maas schon seit langem zu einer umfassenden Gesetzesreform aufgefordert wird.“

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