Symbolbild

Die Diakonie Saar hat für junge Menschen, die nach Beendigung der Jugendhilfe auf sich allein gestellt sind, ein Beratungsangebot initiiert, das in Anspruch genommen werden kann, wenn erneuter Beratungs- oder Begleitungsbedarf deutlich wird. Die Diakoniestiftung an der Saar unterstützt das Projekt mit 15.000 Euro.

Die Anforderungen an die jungen Menschen zum Ende der Jugendhilfe sind komplex und selbst für manchmal einfachste Fragen fehlen Ansprechpersonen: Was muss ich rund um meine eigene Wohnung und der damit verbundenen Haushaltsführung beachten? Wie verhalte ich mich, wenn ich Konflikte bei der Ausbildung oder Arbeit habe? Wie absolviere ich verschiedene Behördengänge?

„Viele  dieser sogenannten Careleaver haben kaum familiären Rückhalt, keine oder kaum finanzielle Ressourcen und oftmals fehlen soziale Netze“, berichtet Maren Blank, Diakoniemitarbeiterin im Careleaver-Projekt. „Wir möchten sie daher an die Hand nehmen, praktische Hilfen im neuen Lebensalltag geben und unterstützend zur Seite stehen, so dass der Übergang gelingt.“ Und der Bedarf ist da: In Neunkirchen und Saarbrücken nehmen aktuell knapp 40 Careleaver die Möglichkeit einer Beratung und Begleitung durch die Mitarbeitenden aus der Jugendhilfe in Anspruch.

Einmal wöchentlich, donnerstags von 15 bis 17 Uhr, bietet die Diakonie Saar an den Standorten des Betreuten Jugendwohnens eine offene Sprechstunde an. Zusätzlich können die Mitarbeiter in akuten Krisen oder dringenden Angelegenheiten telefonisch kontaktiert werden. „Wir kennen die Probleme der Careleaver und verfolgen bei der Beratung und Begleitung einen pädagogischen Ansatz“, erklärt Jennifer Schmeer, Mitarbeiterin im betreuten Jugendwohnen und im Projekt Careleaver in Neunkirchen. Zudem besitzen die Sozialarbeiter entsprechende Kenntnisse in den Bereichen SGBII, III und XII und können auch an andere Beratungs- und Unterstützungsangebote vermitteln.

Bisher konnte diese Begleitung nicht offiziell angeboten werden, weil die Finanzierung fehlte. Mit dem seit Mitte des Jahres geltenden neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Reform des SGB VIII ist die rechtliche Möglichkeit der Hilfen geschaffen. Die dauerhafte Finanzierung von Behördenseite muss jedoch noch verhandelt werden. So hat die Diakonie Saar das Projekt erstmal über Spenden angeschoben. „Wir schließen mit den Stiftungsgeldern hier gerne eine vorübergehende finanzielle Lücke, möchten aber mit unserem Engagement auch darauf aufmerksam machen, dass diese wichtige Hilfe eine gesicherte Finanzierung braucht“, sagte Michael Burkert, Vorsitzender des Beirats der Diakoniestiftung an der Saar.

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