Weitere Initiativen

  • Angebote auf Länderebene: Zahlreiche Bundesländer haben spezifische Hilfsprogramme und -maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen. Diese Programme können neben den Bundeshilfen in Anspruch genommen werden, solange keine Überkompensation erfolgt. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • Verwertungsgesellschaften: Aus den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft wird ein gewisser Prozentteil für diese sozialen Zwecke beiseitegelegt und – zumeist auf Antrag – Hilfe in Notfällen gewährt. Aktuell können bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Inhaber/innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
  • Die GEMA wird finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle gewähren und dafür bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus entfallen für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung von Betrieben deren GEMA ()-Vergütungen. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.

 

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