Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Vor allem viele kleine Kultureinrichtungen stehen am finanziellen Abgrund. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen. 

Die Bundesregierung unternimmt in dieser Krise alles nur Mögliche, um Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen und die Zukunft der Kultureinrichtungen zu sichern. Bereits beschlossene Hilfsgelder in Milliardenhöhe und weitere Fördermaßnahmen, an denen in den Ministerien unter Hochdruck gearbeitet wird, spannen ein Sicherheitsnetz. Es soll in dieser akuten Notlage diejenigen auffangen, denen infolge der Corona- Epidemie die Einnahmen wegbrechen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt sich intensiv dafür ein, Künstlerinnen und Künstler in der Krise zu helfen.

Die dafür bereitstehenden Mittel sind wichtige Investitionen in den Erhalt unserer kulturellen Infrastruktur und des kulturellen Lebens in Deutschland. Was davon einmal verloren geht, lässt sich so schnell nicht wieder aufbauen. Kultureinrichtungen und Kulturorte zu erhalten und die Existenz jener zu sichern, die mit Kunst und Kultur ihren Lebensunterhalt verdienen, hat deshalb in den kommenden Wochen und Monaten oberste kulturpolitische Priorität.

Hier finden Sie einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehende Hilfsangebote und Fördermaßnahmen, die sich an Unternehmen, Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und Kreativwirtschaft richten. Der Überblick wird kontinuierlich aktualisiert.

Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant einen schnellen und einfachen Zugang zu sozialer und betrieblicher Sicherung. Die hierfür teilweise erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden in dieser Woche von Bundesregierung, Deutschem Bundestag und Bundesrat beschlossen.

 Der Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert – schnell und unbürokratisch. Hinzu kommen betriebliche Absicherungen sowie zusätzliche Erleichterungen vor allem des Zivilrechts.

  • Sozialschutz für Kleinunternehmer/Solo-Selbständige: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise greifen. Um diese Leistungen schnell und unbürokratisch zugänglich zu machen, werden die Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate deutlich erleichtert. Das vorhandene Vermögen muss, solange es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden, die komplexe Vermögensprüfung entfällt. Der Verbleib in der Wohnung wird gesichert und der Kinderzuschlag für Familien, die neu in den Einkommensbereich der Leistung kommen, wird zeitlich befristet umgestaltet. Die Leistungen werden von den zuständigen Stellen schnell und unbürokratisch gewährt. Nähere Informationen finden Sie hier.

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein