Zusätzliche Maßnahmen der Kulturstaatsministerin

  • Weitgehender Verzicht auf Rückforderungen: Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen wird die BKM () im Einzelfall prüfen, ob auf die Rückforderung bereits verausgabter Fördermittel verzichtet werden kann.
  • Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen: Die BKM () wird bestehende Förderprogramme konsequent so schärfen, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen.
  • Anerkennung von Medienunternehmen als kritische Infrastrukturen: Um die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, setzt sich die BKM () innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Ländern mit Nachdruck dafür ein, Medienunternehmen einschließlich ihres Vertriebs als anerkannte kritische Infrastrukturen von zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalistischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen außerdem zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt werden, um ihnen zum Beispiel Notbetreuung für ihre Kinder zu ermöglichen.
  • Zusätzliche Mittel als Nothilfe: Die BKM () setzt sich über den bestehenden Haushalt hinaus dafür ein, zusätzliche Mittel für Kultur und Medien als Nothilfe zur Verfügung zu stellen, um die bereits entstandenen und noch entstehenden Belastungen zu mindern.

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