Die Saarschleife - Bild: Wolfgang Staudt ( CC BY 2.0 - Keine Änderungen - https://www.flickr.com/people/wolfgangstaudt )

Die Verfassung des Saarlandes trat am 17. Dezember 1947 in Kraft. Sie ist damit älter als das am 23. Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz und auch älter als das Saarland in seiner heutigen Form als am 1. Januar 1957 zur Bundesrepublik Deutschland beigetretenes Bundesland. 

Justizminister Peter Strobel: „Eine Verfassung muss sich gerade in Krisenzeiten bewähren. Unsere Landesverfassung ist, wie die Corona-Pandemie gezeigt hat, nach über 70 Jahren auch aktuellen und nicht vorhersehbaren Herausforderungen noch immer gewachsen. So bedauerlich der Anlass ist; unsere Verfassung hat durch Corona ein Gütesiegel erhalten. Ich möchte mich als Justizminister bei allen bedanken, die täglich für unseren demokratischen Rechtstaat einstehen. Erst durch diesen Einsatz wird der Verfassungstext zu gelebten Freiheiten und Garantien und damit zum tatsächlichen Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.“

Die Verfassung des Saarlandes ist zudem nicht nur wesentliche Grundlage der Eigenstaatlichkeit des Saarlandes innerhalb der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland, sondern bettet das Saarland zugleich in den Gedanken einer europäischen Integration ein.

Justizstaatsekretär Roland Theis: „Die Verfassung des Saarlandes ist ein lebendiges Stück Identität des Saarlandes als Herzstück Europas. So nahm die saarländische Verfassung als erste Landesverfassung überhaupt einen Europabezug auf. In Artikel 60 Absatz 2 seiner Verfassung hat sich das Saarland ausdrücklich der Förderung der europäischen Einigung verschrieben. Diese Überzeugung haben wir auch in der Pandemie mit Leben gefüllt.“

Weitere Informationen zur Verfassung des Saarlandes können Sie der folgenden Seite entnehmen werden: www.saarland.de/verfassungstage

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