Verkehrsministerin Petra Berg mit dem Junge-Leute-Deutschland-Ticket - Foto: Staatskanzlei

Mit dem Deutschlandticket (D-Ticket) wird die Nutzung des ÖPNV für die Fahrgäste so einfach wie nie. Die Verkehrsminister der Länder sehen die Einführung zum 01.05. und den Vertriebsstart am 03.04. im Plan und blicken zuversichtlich auf die abschließende parlamentarische Beratung im Bundesrat Ende März.

Saarlands Mobilitätsministerin Petra Berg: „Auch im Saarland werden die Fahrgäste durch den Preis von 49 Euro für das D-Ticket stark entlastet. Mit dem Junge-Leute-Ticket bekommen im Saarland zudem auch Schülerinnen und Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende Zugang zur bundesweiten Gültigkeit und zahlen dafür sogar nur 30,40 € im Monat.“

Die Einfachheit für den Kunden habe zur Folge, dass neue komplexe Systeme für den Ausgleich der Mindereinnahmen, die gerechte Verteilung der Einnahmen und die Vereinheitlichung der Tarifbestimmungen notwendig sind, an denen mit Hochdruck gearbeitet werde, betont Berg. Finanzielle Risiken dürften dabei nicht vor Ort abgeladen werden. Damit das Deutschlandticket dauerhaft ein Erfolgsprojekt wird, hat die Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Aachen klar die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass sich der Bund wie die Länder dauerhaft zu einer hälftigen Mitfinanzierung der tatsächlich entstehenden Kosten bekennt. Bisher sei dies seitens des Bundes nur für 2023 rechtlich abgesichert.

Ein weiteres Thema auf der VMK war das Semesterticket, das an vielen Hochschulstandorten – auch im Saarland – solidarisch durch alle Studierenden finanziert wird. Die Verkehrsminister der Länder haben sich klar dafür ausgesprochen, dass diese Solidarmodelle mit dem D-Ticket kompatibel sein sollen, damit auch Studierende den Mehrwert des Deutschlandtickets nutzen können. „Das Ziel aus Sicht der Länder ist ein bundesweites Solidarmodell zu einem attraktiven Preis, der schnellstmöglich entwickelt werden muss“, so Berg. „Im Saarland können Studierende übergangsweise bereits ab dem 01.05. vom normalen Semesterticket auf den Preis des D-Tickets aufstocken.“ Beim bundesweiten Solidarmodell stehe die Zustimmung des Bundes noch aus.

Beim viel diskutierten Thema „Tempo 30“ hat die Verkehrsministerkonferenz das Ziel unterstützt, den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume bei der Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 – auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs – zu ermöglichen. Dafür muss das Straßenverkehrsrecht geändert werden. Bis zur nächsten Verkehrsministerkonferenz wollen Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe Kriterien und Parameter entwickeln, die sowohl die Bedürfnisse der Anwohnenden als auch der am Straßenverkehr Teilnehmenden berücksichtigen.

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