Die Einrichtung erfolgt in Kooperation des Ministeriums für Soziales Gesundheit Frauen und Familie, dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, den Landkreisen, beziehungsweise dem Regionalverband sowie der Stadt Saarbrücken, Krankenhausträgern und Hilfsorganisationen.
Während die Einrichtung vom Land zu tragen ist, wird der Betrieb der Versorgungszentren durch die Gesetzliche Krankenversicherung über DRG Fallpauschalen finanziert. Träger der Versorgungszentren sind Krankenhausträger, oder wenn diese nicht zur Verfügung stehen, die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken.
Auch die bereits angelaufenen Maßnahmen in den Saarländischen Kliniken zeigen Wirkung. Durch das Verschieben planbarer Behandlungen und dem Aufbau von zusätzlichen Intensiv- und Beatmungsbetten konnten zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Zur Weiterbehandlung von Patienten ohne SARS-CoV-2 sollen beispielsweise Rehakliniken genutzt werden. Darüber hinaus wurden erste Beatmungsgeräte und Schutzmasken geliefert, die das Gesundheitsministerium frühzeitig bestellt hat.
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