Zoologische Gärten, Tierparks sowie ähnliche Einrichtungen mit einem weitläufigen parkähnlichen Charakter im Freien dürfen geöffnet werden. Gebäude (wie zum Beispiel Reptilienhäuser in Zoos) bleiben weiterhin für Besucher geschlossen. Die gebotenen Hygieneanforderungen müssen eingehalten und die Besucherzahlen begrenzt werden.

Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räumlichkeiten zulässig, sofern die Teilnehmerzahl begrenzt wird und die Abstandsregeln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen gewährleistet sind.

Der Hochschulbetrieb für staatliche sowie private Hochschulen ist unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hochschule gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu berücksichtigen. Auch der Fahrschulunterrichts ist unter Einhaltung der Hygieneanforderungen wieder zulässig.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein