Die neuen Regelungen ab Montag, den 04.05.2020:

Das Verlassen des eigenen Wohnraums wird zukünftig grundsätzlich erlaubt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen dafür nun keinen triftigen Grund mehr nachweisen. Einzelverbote für bestimmte Handlungen können ausgesprochen werden, sofern dies aus Hygienegesichtspunkten und Pandemiegründen erforderlich ist.

Es ist künftig möglich, sich im öffentlichen und privaten Raum mit Familienmitgliedern, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu treffen. Zusätzlich kann man sich nun mit Personen aus höchstens einem weiteren Haushalt treffen.  Weiterhin wird geraten, im Sinne der eigenen Sicherheit soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Des Weiteren wird im Saarland in Angleichung an andere Bundesländer die Abstandsregelung von 2 Meter auf 1,5 Meter verringert. Die Maskenpflicht bleibt dabei bestehen. Besitzer von Ladenlokalen haben dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Angestellte als auch Kunden Masken tragen.

Ansammlungen und Veranstaltungen sind weiterhin verboten. Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind zulässig, sofern sie unter freiem Himmel, als Standkundgebung und unter Einhaltung von besonderen infektionsschutzrechtlichen Auflagen der zuständigen Behörden sowie dem Mindestabstand stattfinden.

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