Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist am gestrigen Montag ein Normenkontrollantrag (Eilverfahren und Hauptsacheverfahren) von dem Inhaber eines Fitnessstudios in Saarbrücken gegen die Schließung seines Betriebes aufgrund der Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020 eingegangen. 

Ebenfalls am Montag ist außerdem ein Normenkontrollantrag (Eilverfahren) von fünf Inhabern von Tattoo- und Piercingstudios gegen die in § 7 Abs. 4 der Corona-Verordnung angeordnete Betriebsuntersagung eingegangen.

Die Antragsteller machen im Wesentlichen geltend, die Schließungsanordnungen verstießen gegen das Gebot der Gleichbehandlung, stellten einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar und seien unverhältnismäßig.

 

 

 

 

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