Foto: ABDA/DAV

Der Impfnachweis muss im Saarland seit dem 2. Dezember in digital auslesbarer Form vorgelegt werden. Der Nachweis muss dabei nicht zwingend auf einem Smartphone gespeichert sein. Das Papierdokument mit einem auslesbaren QR-Code genügt als Nachweis zum Zutritt zu 3G/2G/2G plus – Bereichen.

Das digitale Impfzertifikat ist nur gemeinsam mit der Vorlage des amtlichen Ausweisdokuments gültig. Ziel der Maßnahme ist es, die Echtheit der Zertifikate besser kontrollieren zu können und damit die Sicherheit für Betreiber sowie Kunden und Besucher zu erhöhen.

Das digitale Impfzertifikat wird durch Ärzte und Apotheken ausgestellt. In den Impfzentren wird das Zertifikat den Besuchern nach der Impfung ausgehändigt. Es ist möglich das Zertifikat nachträglich zu beschaffen, auch wenn die Impfung bereits einige Monate zurückliegt.

Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken findet man unter: www.mein-apothekenmanager.de

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