Das Containerdorf in Ensdorf ist errichtet und die Baumaßnahmen sind abgeschlossen.
Die Belegungssituation in Lebach lässt es im Moment zu, dass die nächsten Tage um die anstehenden Feiertage genutzt werden, um abschließende Restarbeiten zur Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur im Sinne der einziehenden Bewohner durchzuführen (z.B. Überprüfen der Einrichtungsgegenstände, Reinigungsarbeiten usw.).
Mit der Ertüchtigung von Ensdorf ist die Ausländerbehörde in der Lage, auch für den Fall eines verstärkten Zugangsgeschehens, Neuankommende gut und sicher unterzubringen und zu versorgen, ohne auf eine Notunterbringung in Zelthallen oder ähnlichem angewiesen zu sein.
Durch die Erweiterung der Aufnahmekapazitäten in Lebach und in Ensdorf wird sichergestellt, dass Familien mit Kindern weiterhin in festen Wohngebäuden in Lebach mit der dort für diese Personengruppe seit Jahren vorgehaltenen Infrastruktur und Kinderbetreuung untergebracht und versorgt werden können.
Bereits vor der Inbetriebnahme von Ensdorf konnte der Verteilrhythmus im Sinne der Kommunen angepasst werden. Seit Anfang März erfolgen die Überstellungen in die Kommunen nicht mehr täglich, sondern wieder an einzelnen festen Überstellungstagen in der Woche. Für die Kommunen bedeutet das bessere Planbarkeit und eine teilweise Verlängerung der Überstellungszeiten.
Durch eine bedarfsgerechte und aufgelockerte Belegung von Ensdorf mit geplanten max. 150 Personen (Hochfahrbar auf 300 Personen) können in einem zweiten Schritt die Aufenthaltszeiten der Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle verlängert und in der weiteren Folge die Überstellungszeiten in die kommunale Ebene spürbar weiter ausgedehnt werden.
„Ziel ist, die Überstellungszeit generell zu verdoppeln, d.h. für Geflüchtete aus der Ukraine von 7 auf 14 Tage und für Asylbewerber von 2 auf 4 Wochen zu verlängern. Damit gewinnen die Kommunen mehr Vorlaufzeit für die Beschaffung und Herrichtung von Wohnraum,“ so Innenminister Reinhold Jost. Zusätzlich nimmt die Zentrale Ausländerbehörde im Rahmen der Möglichkeiten bei der Verteilung von geflüchteten Menschen weiterhin Rücksicht auf konkrete Einzelbelange der saarländischen Kommunen bei der Unterbringung.
Quelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland