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Nachdem das Bundeskabinett das Corona-Paket am Montag, den 23. März 2020 beschlossen und der Bundestag die insgesamt sechs Gesetze im beschleunigten Verfahren am Mittwoch beschlossen hatte, verabschiedete die Länderkammer aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit die Vorhaben heute fristverkürzt in einer Sondersitzung.

Das Maßnahmenpaket soll die Folgen der Corona-Krise für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft abmildern. Neben Maßnahmen zur sozialen Absicherung und Krankenhausentlastung, enthält das Paket Zuständigkeitsänderungen im Infektionsschutzgesetz sowie Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht. Abgesichert werden die Gesetze durch einen milliardenschweren Nachtragshaushalt des Bundes.

Entsprechend zufrieden zeigte sich Ministerpräsident Tobias Hans über den erfolgreichen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens: „Die enge, vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beim Corona-Paket zeigt, dass sich der Föderalismus auch in Krisen- und Ausnahmesituationen bewährt. Ich bin sehr froh, dass es uns durch die beschleunigten Beratungen gelungen ist, die Hilfsmaßnahmen umgehend und schnellstmöglich in Kraft zu setzen, damit diese ihre positiven Wirkungen entfalten können.

Eine Blaupause zur Bewältigung einer Situation wie der Corona-Pandemie gibt es nicht. Umso wichtiger ist es, mit den heutigen Maßnahmen das klare Signal an die Mitbürgerinnen und Mitbürger, Unternehmen und Wirtschaft zu senden, dass die Länder und der Bund fest entschlossen sind, alle Möglichkeiten auszuschöpfen um dieser Herausforderung zu begegnen, sie erfolgreich zu meistern und wo notwendig nachzusteuern.“

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