Hierdurch wird ihnen ermöglicht, ihre Promotion und ihre berufliche Weiterentwicklung trotz der Einschränkungen weiterzuverfolgen. Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie engagieren, werden zudem die bereits bestehenden Anreize gestärkt. Der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen wird hierzu komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen.

Die Länder stimmten dem Gesetzentwurf in der heutigen Plenarsitzung zu. In einer flankierenden Entschließung fordert das Saarland gemeinsam mit weiteren Ländern die Bundesregierung jedoch auf, die Höchstbefristungsdauer auch auf die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte auszuweiten. Mit Blick auf die finanziellen Maßnahmen für pandemiebedingt in finanzielle Not geratene Studierende bitten die Länder um eine unbürokratische Ausgestaltung des aktuellen Darlehensprogramms.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die COVID-19-Pandemie zeigt uns erneut die zentrale Bedeutung des ausgezeichneten Wissenschafts- und Hochschulstandort Deutschland. Gerade in dieser Ausnahmesituation müssen wir dem Wissenschafts- und Forschungsnachwuchs Planungssicherheit für die weitere Ausbildung geben. Durch die erweiterten Hinzuverdienstmöglichkeiten beim BAföG verbessern wir gleichzeitig die Rahmenbedingungen für junge Menschen, einen zusätzlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten und stärken die generationenübergreifende Solidarität in der Gesellschaft.“

Mit dem Sozialschutzpaket II stimmten die Länder dem gestern gefassten Gesetzesbeschluss des Bundestages zu, mit dem unter anderem das Kurzarbeitergeld nach längerer Bezugsdauer erhöht und die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes für diejenigen einmalig um drei Monate verlängert wird, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

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