Symbolbild Foto: Bundesrat / Frank Bräuer

Der Bundesrat kam am gestrigen Freitag, den 15.05.2020,  erstmals seit Geltung der Corona-Kontaktbeschränkungen zu einer regulären Sitzung zusammen. Zur Sicherstellung der Abstandsregelung und Minimierung der Infektionsgefahr für die Beteiligten tagte die Länderkammer erneut im kleinen Kreis. Für das Saarland waren Ministerpräsident Tobias Hans und der Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigte beim Bund, Staatsekretär Henrik Eitel, in Berlin anwesend. Auf der Tagesordnung standen unter anderem zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Bundestags als Reaktion auf die Corona-Krise:

Mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen mehr Tests ermöglicht und Infektionsketten frühzeitig erkannt werden. Auszubildende und Studierende im Gesundheitswesen sollen während der Epidemie größere Flexibilität und das Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten durch eine Corona-Prämie mehr finanzielle Anerkennung erhalten. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz mit den Stimmen des Saarlandes zu. Eine Entschließung des Saarlandes und anderer Länder, die coronabedingten Erlösausfälle der Universitätsklinken stärker auszugleichen, fand dabei eine breite Mehrheit.

Ministerpräsident Hans: „Den Unikliniken und Kliniken der Maximalversorgung kommt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie eine zentrale Bedeutung zu. Dies gilt sowohl für die Behandlung der an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten, als auch für die Forschung zur Virusbekämpfung. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung müssen die Krankenhäuser dabei Kapazitäten freihalten. Die damit verbundenen finanziellen Ausfälle müssen vom Bund stärker ausgeglichen werden, damit die Kliniken mit finanzieller Planungssicherheit auch weiterhin zur Stabilisierung unseres Gesundheitssystems beitragen können.“

Eltern sollen keine Nachteile beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise erleiden. Hierzu können Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben. Zudem sollen Monate mit geringem Verdienst infolge der Corona-Krise bei der Berechnung des Elterngelds nicht berücksichtigt werden. Ministerpräsident Hans: „Die Erleichterungen beim Elterngeld sind ein weiterer wichtiger Schritt um Familien in der Corona-Krise zu entlasten. Gerade Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten sind derzeit in besonderem Maße gefordert und leisten einen großartigen Beitrag, damit wir alle bestmöglich durch die Krise kommen. Daher sind die heute beschlossenen Erleichterungen richtig und ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung.“

Mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz sollen zudem die COVID-19-Pandemie-bedingten Beeinträchtigungen für die Wissenschaft und für BAföG-Bezieher abgemildert werden. Durch die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in der Qualifizierung befinden und durch die Corona-Krise Verzögerungen bei ihrer Qualifizierung und Forschung erfahren, sollen diese mehr Flexibilität und Planungssicherheit erhalten.

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