Mehr Geld für Studierende, aber nicht ohne Widerspruch: Der Bundesrat hat sich am 25. September 2026 zur geplanten BAföG-Reform der Bundesregierung positioniert. In ihrer Stellungnahme tragen die Länder die vorgesehenen höheren Leistungen zwar grundsätzlich mit, machen jedoch an mehreren Stellen deutlich, dass sie Nachbesserungen für unverzichtbar halten.
Besonders im Fokus der Kritik steht der Umgang mit der Wohnkostenpauschale. Für Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen, soll dieser Zuschlag zunächst sinken und später komplett wegfallen. Genau das sehen die Länder kritisch. Auch die geplante Anhebung der Freibeträge greift ihnen zu kurz: Angesichts der inflationsbedingten Kostensteigerungen halten sie die vorgesehenen Schritte schlicht für nicht ausreichend.
Ein zweiter Schwerpunkt der Länderforderungen liegt bei der Digitalisierung. Der Bundesrat pocht darauf, das Verfahren weiter zu beschleunigen und Daten, die staatlichen Stellen ohnehin schon vorliegen, automatisch nutzbar zu machen. Die Beantragung solle vollständig digital erfolgen, die Freibeträge zudem bereits zum 31. Januar eines Jahres veröffentlicht werden. Darüber hinaus verlangen die Länder ein vereinfachtes Verfahren, die Einbeziehung von Orientierungsstudiengängen in die Förderung sowie einen finanziellen Ausgleich für ihre Verwaltungskosten.
Die Bundesregierung selbst verfolgt mit ihrem Gesetzentwurf das Ziel, das BAföG verlässlicher und leichter zugänglich zu gestalten. Vorgesehen sind spürbar höhere Förderleistungen. Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben, soll zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Für jene, die im Elternhaus wohnen, geht der Zuschlag hingegen den umgekehrten Weg: Ab August 2027 sinkt er von 59 auf 41 Euro, im Jahr 2029 fällt er ganz weg.
Die monatlichen Bedarfssätze für Studierende sollen in zwei Schritten bis zum 1. April 2029 auf 563 Euro klettern. Proportional dazu steigen auch die Sätze für auswärts wohnende Schülerinnen und Schüler, ebenso die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beantragt werden soll das BAföG künftig grundsätzlich über das einheitliche Portal „BAföG Digital“, das mit Hilfetexten, Vorauswahlen und Vollständigkeitsprüfungen durch den Antrag führen soll. Der bislang ab dem fünften Semester verlangte Leistungsnachweis, eine Bescheinigung über den Ausbildungsstand, soll entfallen.
Die Reform bleibt nicht auf das klassische Studium beschränkt. Auch sozialrechtliche Leistungen für berufliche Ausbildungen, etwa die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld, sollen in ähnlichem Umfang angehoben werden. So will der Gesetzgeber die verschiedenen Formen der Ausbildungsförderung gleichmäßig weiterentwickeln.
Wie es nun weitergeht, ist klar geregelt: Die Bundesregierung kann sich zur Kritik der Länder äußern und leitet den Entwurf anschließend samt ihrer Stellungnahme an den Bundestag weiter. Erst wenn dieser das Gesetz beschlossen hat, kommt es zur finalen Beratung zurück in den Bundesrat.





















